SteuernSteuer-Rückerstattungsverfahren für Schwyzer Regierung zu komplex
we, sda
1.2.2024 - 10:19
Eine SVP-Motion will, dass der Kanton Schwyz bei einem Jahresabschluss mit einem klar vom Voranschlag positiv abweichenden Ergebnis künftig zu viel erhobene Einkommens- und Vermögenssteuern «rasch und einfach» an die Steuerpflichtigen zurückgeführt werden. Die Regierung aber bezeichnet das geforderte Rückerstattungsverfahren als «äusserst komplex und aufwendig».
Keystone-SDA, we, sda
01.02.2024, 10:19
SDA
Selbst dann, wenn eine entsprechende Verfassungsgrundlage vorläge, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Regierung hervor geht. Sie beantragt dem Kantonsrat, die Motion nicht erheblich zu erklären.
In jedem Fall wäre laut Regierung eine Rückerstattung alles andere als rasch und einfach umsetzbar. Gegen das von den SVP-Motionären vorgeschlagene Rückerstattungsverfahren sprächen auch staats- und finanzpolitische Gründe wie eine stabile, mittelfristige Finanzplanung, die NFA-Marge sowie die aktuellen Finanzaussichten.
Der Regierungsrat sei der festen Überzeugung, dass die geltenden Instrumente des Kantonsrats sachgerecht und wirksam seien, um auf die Entwicklung des Staatshaushaltes und die Steuerbelastung sinnvoll einwirken zu können, schreibt er.
Der Kantonsrat könne jährlich den Steuerfuss festlegen. Dabei verfüge er mit dem Aufgaben- und Finanzplan inklusive Erwartungsrechnung jeweils über alle notwendigen Informationen zur erwarteten Einnahmen- und Ausgabenentwicklung. «Es besteht kein Bedarf, ein komplexes sowie teures Mikromanagement mit ungleichen Effekten aufzuziehen», schreibt die Regierung.
Die beiden SVP-Kantonsräte Dieter Göldi und Thomas Haas weisen in ihrer Motion darauf hin, dass der Kanton Schwyz regelmässig deutlich bessere Rechnungsabschlüsse gegenüber dem durch den Kantonsrat genehmigten Ausgaben- und Finanzplan ausweise.
Sie beantragen deshalb, dass die Regierung nach Vorliegen des Jahresabschlusses mit einem klar vom Voranschlag positiv abweichenden Ergebnis einen Antrag an den Kantonsrat formuliert, welcher festlegt, welcher Anteil des Überschusses an die Steuerpflichtigen zurückfliessen soll – als Prozentsatz auf der Basis der gesamten erhobenen Steuern.
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