Kantonale Abstimmung OWSteuererhöhung in Obwalden soll Kantonsfinanzen stabilisieren
SDA
30.8.2019 - 14:05
Steuern rauf in Obwalden? Das Stimmvolk entscheidet am 22. September, ob der Obwaldner Kantonshaushalt mit einer Steuererhöhung entlastet werden soll. Bei einem Ja würden die Steuern in fünf Jahren wieder leicht gesenkt.
Der Nachtrag zum Steuergesetz, über den das Stimmvolk befindet, verfolgt zwei Ziele: Einerseits müssen neue Regelungen zur Unternehmensbesteuerung umgesetzt werden. Andererseits ist der Kanton aufgrund seines strukturellen Defizits auf Mehreinnahmen angewiesen.
Als wichtigste Massnahme soll deshalb der Steuerfuss der Kantonssteuern angehoben werden. Konkret beantragt die Regierung, den Kantonssteuerfuss von heute 2,95 Einheiten auf 3,25 Einheiten zu erhöhen und ab 2024 wieder um 0,1 Prozent zu senken. Der Nachtrag bringt insgesamt Mehreinnahmen von rund 11,1 Millionen Franken.
Er ist Teil eines Bündels von Massnahmen, mit denen die Regierung das Kantonsdefizit beheben will. Dazu zählen zusätzlich verschiedene Einsparungen und andere Anpassungen im Umfang von über 20 Millionen Franken.
Trotz verschiedener Sparmassnahmen seit 2016 weist der Kanton grosse Defizite aus, im Budget 2019 waren es rund 26 Millionen Franken. Hauptgrund dafür ist laut der Regierung, dass die Einnahmen aus dem Finanzausgleich des Bundes seit 2008 um rund 70 Millionen abgenommen haben.
Gleichzeitig seien die Kosten in den letzten zehn Jahren stark gestiegen, schreibt die Kantonsregierung in der Abstimmungsbroschüre. Dies geschah oft durch steigende Ausgaben, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung und individuelle Prämienverbilligung.
Einheitliche Gewinnsteuer
Die Anpassungen bei den juristischen Personen beinhalten vor allem die Umsetzung der Bundesvorlage «Steuerreform und AHV-Finanzierung» (Staf), die das Schweizer Stimmvolk im Mai angenommen hatte.
Dabei wurden international nicht mehr akzeptierte Steuerregelungen für Statusgesellschaften abgeschafft. Gleichzeitig wurden neue Regelungen eingeführt, deren Ausgestaltung die Kantone teilweise selbst bestimmen können.
Ein zentrales Element dieser neuen Unternehmensbesteuerung ist die Gleichbehandlung von schweizerischen und ausländischen Unternehmen. Alle Unternehmen in Obwalden sollen künftig eine Gewinnsteuer in Höhe von effektiv 12,74 Prozent und eine Kapitalsteuer von 0,01 Promille bezahlen. Die Unternehmen können ausserdem eine Reduktion erreichen, wenn sie in der Schweiz Forschung und Entwicklung betreiben.
Obwalden bleibe mit den geplanten Massnahmen ein steuerlich attraktiver Standort, schreibt die Regierung. Würde der Nachtrag abgelehnt, so müsste der Kanton in den nächsten Jahren mit grossen Verlusten rechnen. Er könnte seinen Leistungen und Aufgaben nicht mehr im heutigen Umfang nachkommen und müsste verschiedene Beiträge und Subventionen kürzen oder streichen.
Das Parlament segnete den Nachtrag zum Steuergesetz in der Schlussabstimmung mit 47 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. Auch die Obwaldner Gemeinden stellen sich hinter die Anpassungen.
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