Übersicht
Live Fussball
Ligen
Übersicht
Live Tennis
Turniere
Resultate
Übersicht
Live Eishockey
Resultate und Tabelle
Übersicht
Live Motorsport
Rennen und Wertungen
Übersicht
Live Wintersport
Resultate und Wertungen FIS
Resultate und Wertungen IBU
- News
- 24h-Ticker
- Schweiz
- Regional
- Corona
- International
- Vermischtes
- Wirtschaft
- Wissen & Technik
- Digital
- Fussball
- Super League
- Challenge League
- Champions League
- Bundesliga
- Premier League
- Serie A
- LaLiga
- Ligue 1
- Europa League
- Conference League
Kommunale Abstimmung LU Stimmberechtigte heissen Auszonungen in Vitznau LU gut

Die Luzerner Seegemeinde Vitznau LU kann 12,64 Hektaren Bauland rückzonen. Die Stimmberechtigten haben am Sonntag die Ortsplanungsrevision gutgeheissen, mit der auch eine Tourismuszone geschaffen wird für die das Dorfbild prägenden Hotels.
Die Ortsplanungsrevision umfasste drei Teile, über welche die Stimmberechtigten separat abstimmen mussten. Die Gesamtrevision wurde mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 73 Prozent gutgeheissen, die Rückzonungen mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 75 und die Aufhebung des Bebauungsplans Dorfkern mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 72 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 56 Prozent.
Die Rückzonungen wurden vom Gemeinderat damit begründet, dass Vitznau viel zu viel Bauland habe. Mit diesem könnte die Gemeinde ihre Einwohnerzahl auf 2400 verdoppeln. Angestrebt werde aber ein moderateres Wachstum, hiess es in der Abstimmungsbotschaft.
Mit den Rückzonungen erfüllt Vitznau auch die Vorgaben des übergeordneten Rechts. Demnach darf eine Gemeinde nur noch Baulandreserven für die nächsten 15 Jahre eingezont haben. Vitznau ist eine der 21 Luzerner Gemeinden, welche über zu grosse Baulandreserven verfügte.
Umnutzung gestattet
Mit mehreren Umzonungen sollen Gewerbe und Dienstleister die Möglichkeit erhalten, sich anzusiedeln oder weiter zu entwickeln. Die Hotels «Vitznauerhof», «Das Morgen» und «Terrasse am See» sowie das Restaurant «Sens» werden in die Tourismuszone umgezont. Sie würden damit den nachfolgenden Generationen als öffentliche Nutzungen erhalten bleiben, hiess es. Im Gegenzug werde den Tourismusbetrieben in einem beschränkten Umfang zur Betriebsoptimierung auch eine Umnutzung gestattet.
Ferner werden mit der Ortsplanungsrevision die Gewässerräume ausgeschieden, wie dies vom übergeordneten Recht verlangt wird. Der Bebauungsplan Dorfkern wird aufgehoben, weil er nicht mehr den heutigen Ansprüchen genüge.
rl, sda