Justiz Strafgericht spricht ehemaligen Leiters des Schwyzer Sportamts frei

SDA

26.11.2018 - 13:02

Das Strafgericht des Kantons Schwyz hat den ehemaligen Leiter der kantonalen Abteilung Sport, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, Geld veruntreut zu haben, von Schuld und Strafe freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für seine entstandenen Kosten im Zusammenhang mit dem Strafverfahren wird der Mann mit rund 35'000 Franken entschädigt, wie das Strafgericht in einer Medienmitteilung vom Montag schreibt.

Das Bildungsdepartement hatte 2015 gegen den damaligen Leiter des kantonalen Sportamts eine Anzeige eingereicht. In der Folge untersuchte die Staatsanwaltschaft die näheren Umstände, wie Gelder für die Sportförderung vergeben wurden und ging auch der Frage nach, ob dabei die entsprechenden Regeln angewendet wurden.

Der Beschuldigte war vorerst im Amt geblieben, im März 2016 aber vorzeitig in den Ruhestand getreten. Das Vertrauensverhältnis sei im Zusammenhang mit der Strafanzeige zerrüttet und eine konstruktive Zusammenarbeit nicht mehr möglich, hiess es damals.

Bei den Sportfördergelder handelte es sich um Ergänzungsleistungen für Schwyzer Sportlerinnen und Sportler. Die Konti liefen über die Rechnung des kantonalen Sportverbandes, die Hoheit lag aber beim Kanton.

Nun kommt das Strafgericht zum Schluss, dass dem Beschuldigten keine arglistige Täuschung oder Betrug zur Last gelegt werden könne. "Nicht zuletzt hätten auch der Sport-Toto-Kommissionspräsident und der Präsident des Sportverbands des Kantons Schwyz die jährlichen Auslagen unterschrieben", schreibt das Gericht.

Ausserdem habe der Beschuldigte nachweislich nur einen kleinen Bruchteil der während eines Zeitraums von zehn Jahren geflossenen Gelder von insgesamt 1,8 Millionen Franken nicht für den Sport sondern für private Zwecke verwendet. Unter anderem für sein privates Auto und für die Studiengebühr seiner Tochter.

Das Gericht hält dazu fest, dass für den Beschuldigten in Zusammenhang mit seinem Job "erhebliche Umtriebe" entstanden seien und das für sich verwendete Geld als eine Art Entschädigung angesehen hatte. "Er hatte nicht die Absicht, sich persönlich zu bereichern oder den Sportverband zu schädigen", schreibt das Gericht.

Die auf den gesperrten Konten gelagerten Sportfördergelder sollen nun dem Sportverband für die Sport- und Nachwuchsförderung zugesprochen werden.

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