Justiz Streit um Schwyzer Kiesabbau landet beim Kantonsgericht

kad, sda

16.11.2021 - 09:13

Der Kiesabbau in Nuolen stand am Anfang eines jahrelangen juristischen Hin- und Her im Kanton Schwyz, das nun am Kantonsgericht hängig ist.
Der Kiesabbau in Nuolen stand am Anfang eines jahrelangen juristischen Hin- und Her im Kanton Schwyz, das nun am Kantonsgericht hängig ist.
Keystone

Auch nach über 13 Jahren ist der Fall eines Schwyzer Anwalts nicht abgeschlossen, der sich vor dem Strafgericht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verantworten musste. Die Privatkläger haben den Freispruch ans Kantonsgericht weitergezogen, wie sie Freitag mitteilten.

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Dem Beschuldigten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, 2008 eine Einsprache gegen eine Verlängerung des Kiesabbaus in Nuolen SZ und Tuggen SZ ohne Rücksprache mit seinen Klienten zurückgezogen zu haben. Dabei erhielt er von der Gegenpartei 12'000 Franken, dies für Honorarkosten, die sonst seine Mandanten hätten zahlen müssen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Anwalt eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.

Das Strafgericht sprach den heute 55-Jährigen im August 2020 vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung frei, erteilte ihm aber eine Rüge. Er habe die von seinen Mandanten eingeräumte Vertretungsbefugnis nicht missbraucht, seine Klienten aber schlecht informiert. Der Freigesprochene müsse deswegen die Verfahrenskosten von 14'500 Franken übernehmen.

Rechtsempfinden «massiv verletzt»

Die ehemaligen Mandanten kündigten damals postwendend Berufung an, die sie nun mit Begründung beim Kantonsgericht einreichten, wie es in einer Mitteilung heisst. Das Strafgericht als Vorinstanz habe sich mit dem Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung gar nicht auseinandergesetzt, kritisieren sie. Der Freispruch sei aufzuheben. Dieser habe das allgemeine Rechtsempfinden «massiv verletzt».

Die Strafanzeige gegen den Anwalt, der in der Sache rund 30 Klienten vertreten hatte, ging bereits 2010 ein. In einem jahrelangen Hin und Her stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren zwei Mal ein. 2018 entschied das Bundesgericht, dass der Fall neu beurteilt werden müsse.