Bundesgericht Taxi-Fahrer muss wegen Sexualdelikten sechs Jahre hinter Gitter

SDA

4.5.2020 - 15:01

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines HIV-positiven Taxi-Fahrers aus dem Kanton Luzern bestätigt, der Kundinnen sexuell belästigt und genötigt hatte und eine junge Frau vergewaltigte. Der Mann wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren bestraft.

Neben den Sexualdelikten ist der aus Pakistan stammende Mann wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung für schuldig befunden worden. Obwohl er von seiner HIV-Erkrankung wusste, hatte er über Jahre hinweg ungeschützten Geschlechtsverkehr mit seiner Ehefrau, die nichts von der Krankheit wusste.

Auch bei der vergewaltigten jungen Taxi-Kundin hat der Verurteilte gemäss einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts eine mögliche Infektion der Frau in Kauf genommen. Die Lausanner Richter wiesen deshalb den Antrag des Mannes ab, er sei vom Vorwurf der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung freizusprechen.

Die Opfer des Taxi-Chauffeurs waren junge, alkoholisierte Frauen, die nachts mit dem Taxi nach Hause fahren wollten. Zur Last gelegt wurden ihm Fälle aus den Jahren 2010, 2012 und 2016. (Urteil 6B_1225/2019 vom 8.4.2020)

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