Zonenplanung Teilrevision der Luzerner Zonenordnung soll vors Volk kommen

SDA

3.6.2020 - 10:15

Teil der umstrittenen BZO-Teilrevision: Das Gebäude der Luzerner Kantonalbank in der Stadt Luzern. (Archivbild)
Teil der umstrittenen BZO-Teilrevision: Das Gebäude der Luzerner Kantonalbank in der Stadt Luzern. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Luzern soll vors Volk kommen. Die städtische Baukommission will sie dem obligatorischen Referendum unterstellen. Eine knappe Mehrheit stimmt dem Gesamtpaket zu.

Zwar seien einzelne Kommissionsmitglieder mit bestimmten Anliegen oder Umzonungen nicht einverstanden gewesen. Ein Rückweisungsantrag des Berichts und Antrags wurde aber deutlich abgelehnt, wie die Baukommission am Mittwoch mitteilte. Eine erneute öffentliche Auflage und eine Verzögerung verschiedener Projekte sei zu vermeiden.

Die Baukommission verabschiedete zwei Aufträge an den Stadtrat. Dieser soll beim Urnerhof sowie bei einer zonenrechtlichen Regelung von professionellen Airbnb-Wohnungen möglichst rasch vorwärts machen.

Mit einer deutlichen Mehrheit habe die Kommission beschlossen, die Teilrevision dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Dabei sei die Umzonung der Würzenbachmatte als separate Abstimmungsfrage vorzusehen.

Kürzung bei Kunst am Bau

Die Kommission behandelte auch den Sonderkredit für die Sanierung und den Neubau der Schulanlage St. Karli. Dieser fällt mit 22,35 Millionen Franken drei Millionen teurer aus, als geplant. Daher strich die Kommission die Kosten für Kunst am Bau, was eine Reduktion von rund 100'000 Franken ausmacht.

Das Architekturkonzept sei dagegen auf breite Zustimmung gestossen. Einmal mehr sei man aber mit der Qualität des Berichts und Antrags und den Abklärungen zum Thema der energetischen Sanierung nicht zufrieden gewesen. Aussagen in den Unterlagen hätten sich als nicht korrekt erwiesen und mussten korrigiert werden.

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