Strassenverkehr Tempo 30 auch auf Luzerner Kantonsstrassen – in Einzelfällen

SDA/sob

18.12.2018 - 00:01

Nicht nur in Wohnquartieren: Der Kanton Luzern lässt sich das Recht nicht nehmen, in Einzelfällen auch auf Kantonsstrassen Tempo 30 zu verhängen.
Nicht nur in Wohnquartieren: Der Kanton Luzern lässt sich das Recht nicht nehmen, in Einzelfällen auch auf Kantonsstrassen Tempo 30 zu verhängen.
Keystone

Im Kanton Luzern soll künftig auch in Einzelfällen auf Kantonsstrassen Tempo 30 möglich sein. Die Regierung will ihre bisherige Haltung diesbezüglich überprüfen

Vor dem Hintergrund der aktuell schweizweit geführten Diskussionen, verschiedener Urteile des Bundesgerichts und vermehrt geäusserten Anliegen der Gemeinde, werde der Kanton künftig auch auf Kantonsstrassenabschnitten prüfen, ob die Voraussetzung für Tempo 30 unter Abwägung aller Interessen im Einzelfall erfüllt seien, schreibt die Regierung in ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme auf drei parlamentarische Vorstösse.

Weiter anerkennt die Regierung lärmarme Belage als Massnahme zur Reduktion von Emissionen an der Quelle, wie sie weiter festhält. Aufgrund ihrer kürzeren Lebensdauer beurteilte sie diese aber bislang regelmässig nicht als verhältnismässige Lärmschutzmassnahme bei Kantonsstrassen.

Der Kanton wird diese Entwicklung weiterverfolgen und den Einsatz lärmarmer Beläge bei künftigen Belagserneuerungen prüfen, sobald «belastbare Erkenntnisse» vorliegen und sich zeigt, dass die erforderliche Dauerhaftigkeit solcher Beläge gegeben ist, wie es weiter heisst.

Weiter will die Regierung bei der Planung von Kantonsstrassen in Ortszentren den Fokus noch stärker darauf richten, die übergeordnete verkehrliche Verbindungsfunktion in Einklang zu bringen mit den städtebaulich-gestalterischen, den lokal verkehrs- und sicherheitstechnischen sowie den umweltrechtlichen Anliegen.

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