Werbung Temporäre Reklametafeln werden in Uri neu vom Kanton bewilligt

SDA

27.12.2018 - 08:55

Will ein Veranstalter im Kanton Uri an Strassen mit temporären Werbetafeln auf sich aufmerksam machen, muss er nicht mehr in jeder einzelnen Gemeinde eine Bewilligung einholen. Ab dem 1. Januar 2019 gilt eine neue Reklameverordnung, welche die kantonale Baudirektion als Bewilligungsbehörde vorsieht.

Der Landrat hatte im letzten März die Revision mit 42 zu 13 Stimmen gutgeheissen. Demnach stelle nur noch sie die Bewilligung für temporäre Reklamen an öffentlichen Strassen aus, teilte die Baudirektion am Donnerstag mit. Durch die Schaffung einer zentralen Bewilligungsbehörde würden die Gesuchsteller und die Gemeinden entlastet. Zudem würden die Gesuche neu einheitlich beurteilt.

Bislang waren die Gemeinden Bewilligungsinstanz. Bei gemeindeübergreifenden Reklamen, etwa für Zirkusgastspiele, sei dieses Verfahren nicht einfach gewesen, schreibt die Baudirektion. Mit der Revision würden die Abläufe vereinfacht und beschleunigt.

Auch wenn die kantonale Baudirektion die Bewilligungsinstanz ist, so wird dennoch nicht über die Köpfe der Standortgemeinden hinweg entschieden. Diese müssten dem Anbringen der Werbetafeln zustimmen, genauso wie die Strasseneigentümer und die Polizei.

Für fest installierte und dauernde Werbeflächen bleiben die Gemeinden Bewilligungsinstanz. Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind kleinere Einzelplakate, etwa für Vereinsanlässe.

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