Nach Tötung in Klinik Kantonsgericht Luzern verfügt  stationäre Massnahme

SDA/tpfi

2.2.2021 - 19:02

Die psychiatrische Klinik St. Urban, in der 2017 ein Patient im Wahn einen anderen Patienten tötete. (Archivaufnahme)
Die psychiatrische Klinik St. Urban, in der 2017 ein Patient im Wahn einen anderen Patienten tötete. (Archivaufnahme)
Bild: Keystone

Der Mann, der 2017 in der psychiatrischen Klinik St. Urban im Wahn einen Bettnachbarn erschlagen hatte, muss in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik bleiben. Das Kantonsgericht hat eine stationäre therapeutische Massnahme für die Dauer von drei Jahren verfügt, wie dem am Dienstag publizierten Urteil zu entnehmen ist.

Wie zuvor schon das Kriminalgericht, verurteilte auch das Kantonsgericht den heute 37-jährigen Mann der vorsätzlichen Tötung. Wegen Schuldunfähigkeit wird auf eine Strafe verzichtet. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt, weil der Beschuldigte sein Opfer nicht als Menschen, sondern als Satan wahrgenommen habe.

Der Kranführer und ehemalige Kickboxer war im April 2017 in die psychiatrische Klinik St. Urban eingeliefert worden. Er wurde in einem Doppelzimmer untergebracht, in dem ein 85-jähriger Patient schlief. Im Glauben, der schnarchende Alte sei der Satan, prügelte der Beschuldigte seinen Bettnachbarn zu Tode.

Der Beschuldigte befindet sich seit drei Jahren in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Er und sein Verteidiger forderten vor dem Kantonsgericht den Wechsel in eine ambulante Massnahme. Bis jetzt waren dem Beschuldigten nur begleitete Freigänge ausserhalb der Klinik erlaubt gewesen.

Ein Gutachter riet vor dem Kantonsgericht davon ab, den Beschuldigten sofort in eine ambulante Behandlung zu entlassen. Ein solcher Schritt brauche Vorbereitung. In einem Jahr sei eine externe geschützte Arbeitsstelle denkbar, er solle aber noch zwei Jahre im geschlossenen Setting verbleiben.

Das Urteil ist noch nicht begründet und noch nicht rechtskräftig.

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