Coronavirus – Schweiz Trotz Verständnis: Baugesetz gilt auch für Terrassenwirte

rl, sda

26.10.2021 - 10:33

Ein Luzerner Wirt hat im letzten April seine Gäste auf der Terrasse mit einem Iglu-Zelt vor der Witterung geschützt. (Archivaufnahme)
Ein Luzerner Wirt hat im letzten April seine Gäste auf der Terrasse mit einem Iglu-Zelt vor der Witterung geschützt. (Archivaufnahme)
Keystone

Im Kanton Luzern dürfen Wirte trotz Corona ihre Terrassen nicht während einer längeren Zeit ohne Baubewilligung mit temporären Dächern aufwerten. Der Kantonsrat hat am Dienstag ein dringliches Postulat von Vroni Thalmann (SVP) mit 54 zu 44 Stimmen abgelehnt.

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Thalmann argumentierte, dass die Coronapandemie und die damit verbundenen Schutzmassnahmen den Wirten stark zu schaffen machten, gerade auf dem Lande. Weil nur draussen ohne Zertifikat konsumiert werden könne, hätten verschiedene Restaurants damit begonnen, temporäre Dächer zu errichten.

Für solche Fahrnisbauten braucht es keine Baubewilligung, aber nur, wenn sie nicht länger als 30 Tage stehen. Thalmann forderte den Regierungsrat auf, diese Frist zu verlängern, so dass die Bauten während der ganzen Wintersaison auch ohne Baubewilligung legal betrieben werden könnten.

Keine Ausnahme möglich

Der Regierungsrat erteilte dem Ansinnen aber eine Absage. Eine Verlängerung der Frist sei aus juristischen Gründen nicht möglich. Insbesondere ausserhalb der Bauzone wäre eine Bewilligungsfreiheit während sechs Monaten oder mehr nicht bundesrechtskonform. Auch die Epidemie- und Covid-Gesetzgebung sehe keine solche Ausnahme vor. Es gebe aber bei zeitlich befristeten Bauten auch die Möglichkeit, ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren durchzuführen.

Thalmann sah das ein. Sie plädierte deswegen am Dienstag im Rat nur noch für eine teilweise Erheblicherklärung. Sie bat darum, dass der Staat den Restaurateuren nicht noch bürokratische Hürden in den Weg lege. Für pragmatische Vereinfachungen machte sich auch Jörg Meyer (SP) stark. Spielräume sollten genutzt werden können.

Sabine Wermelinger (FDP), Thomas Grüter (Mitte), Hans Stutz (Grüne) und Andras Özvegyi (GLP) lehnten das Postulat aber ab, auch wenn dessen Behandlung nun Klarheit für Wirte und Anwohner geschaffen habe, wie Wermelinger sagte. Stutz betonte, die Regierung habe wiederholt bewiesen, dass sie pragmatisch agiere, eine teilweise Erheblicherklärung sei nicht nötig.

Bewährte Zertifikatspflicht

Der Kantonsrat lehnte ferner mit 78 zu 18 Stimmen ein zweites dringliches Postulat in Sachen Corona ab. Bernhard Steiner (SVP) forderte den Regierungsrat auf zu prüfen, ob es mit der Einführung der Zertifikatspflicht an den Luzerner Hochschulen zu vermehrten Studienabbrüchen komme und ob es Alternativen zur Zertifikatspflicht gebe.

Gaudenz Zemp (FDP) erklärte, das Coronavirus sei das Problem, nicht das Zertifikat, dieses sei vielmehr Teil der Lösung. Im Vergleich zum Fernunterricht sei das Zertifikat die bessere Lösung. Dem pflichtete Student Jonas Heeb (Grüne) bei. Zum Studium gehöre es, dass man Dozentinnen und Dozenten und Studentinnen und Studenten treffen könne.

Der Regierungsrat stellte in seiner schriftlichen Antwort fest, dass es wegen der Zertifikatspflicht an den drei Luzerner Hochschulen kaum Studienabbrüche gegeben habe. Vereinzelt komme es zu Studienunterbrüchen oder zusätzlichen Urlaubssemestern.