Justiz Über fünf Jahre Gefängnis für sexuellen Missbrauch zweier Mädchen

SDA

8.11.2019 - 11:27

In einem Missbrauchsfall fällte das Luzerner Kriminalgericht eine Freiheitsstrafe von über fünf Jahren. (Symbolbild)
In einem Missbrauchsfall fällte das Luzerner Kriminalgericht eine Freiheitsstrafe von über fünf Jahren. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 48-jährigen Mann zu fünf Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er seine Stieftochter und deren Freundin sexuell missbraucht hat. Der Mann wird zudem für zehn Jahre des Landes verwiesen.

Das schwerste Delikt sei die mehrfache Vergewaltigung seiner Stieftochter, sagte die Richterin am Freitag bei der mündlichen Urteilseröffnung. Zudem habe sich der Beschuldigte der mehrfachen sexuellen Nötigung, der sexuelle Handlung mit Kindern, der einfachen Körperverletzung und der mehrfachen Pornografie schuldig gemacht.

Die Taten hat der deutsche Lastwagenfahrer einerseits an seiner heute 18-jährigen Stieftochter und andererseits an deren gleichaltriger einst besten Freundin verübt. Mit der Stieftochter habe er spätestens ab 2015 eine sexuelle Beziehung unterhalten.

Die Anklage führte dafür eine Verletzung des Genitalbereich des Opfers ins Feld. Zudem habe der Mann das Mädchen mit der gleichen übertragbaren Geschlechtskrankheit angesteckt, an der er selber leidet. Das Gericht wertete dies als Indiz für den sexuellen Kontakt.

Kehrtwende der Stieftochter

Laut der Staatsanwältin konnte der Beschuldigte gegenüber der unsicheren, labilen und von ihm abhängigen Stieftochter Druck aufbauen. Hatte die junge Frau den Missbrauch in den ersten Einvernahmen noch bestätigt, bestritt sie ihn später und auch vor Gericht. Der Beschuldigte wies jede Schuld von sich, sein Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Die Staatsanwältin dagegen hatte sieben Jahre Freiheitsstrafe und eine stationäre Therapie gefordert. Laut einem Gutachten ist der Beschuldigte pädophil, das Gericht ordnete eine ambulante psychotherapeutisch Behandlung ohne Aufschub des Vollzugs an.

Der Widerruf der Aussagen der Stieftochter habe das Gericht nicht überzeugt. Es wies auf den grossen Loyalitätskonflikt des Opfers gegenüber dem Beschuldigten, der Mutter und wohl der ganzen Familie hin. Dieser Druck habe dazu geführt, dass die Stieftochter ihre belastenden Aussagen zurücknahm und ihre ehemals beste Freundin beschuldigte.

Kein Groll

Wegen letzterer kam der Fall überhaupt ins Rollen. Ihre Eltern entdeckten auf ihrem Telefon Nachrichten des Beschuldigten, die auf eine Beziehung zwischen den beiden schliessen liessen. Sie sagte in der Folge unter anderem aus, er habe Sex mit ihr gehabt, als sie ihn auf einer Lastwagenfahrt begleitete.

Das Gericht würdigte ihre Aussagen als nachvollziehbar, detailliert und logisch. Sie habe kein Falschbelastungsmotiv und hege auch keinen Groll gegen den Beschuldigten. «Sie war verliebt und machte wohl in ihrer kindlichen Naivität freiwillig mit», sagte die Richterin. Entsprechend sprach das Gericht den Mann in diesem Falle vom Vorwurf der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung frei.

Anders bei der Stieftochter, wo es die Vergewaltigung als gegeben erachtete. Zwar habe der Mann keine eigentliche Gewalt angewandt, aber sie psychisch unter Druck gesetzt. Er habe eine Vaterrolle, es bestand ein Abhängigkeitsverhältnis, das der Beschuldigte gezielt ausgenützt habe. Beide Opfer seien zum Tatzeitpunkt minderjährig und sexuell unerfahren gewesen.

Den Aussagen des Mannes, wonach die Vorwürfe erfunden und er von der Freundin seiner Stieftochter erpresst worden sei, schenkte das Gericht keinen Glauben. Es komme im Gegenteil erschwerend zur Schuld hinzu, dass er sie als Täterin hinstelle. Er muss ihr 12'000 Franken Genugtuung bezahlen und verbleibt in Sicherheitshaft. Das Urteil gegen den deutschen Staatsbürger ist noch nicht rechtskräftig.

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