Für die Auen Laui und Steinibach liegen neue Schutz- und Nutzungsplanungen vor. Die Obwaldner Regierung hat sie – nach einem langwierigen Überarbeitungsprozess – nun zur Anhörung freigegeben.
Die Auen Laui und Steinibach im Gebiet Sarnen-Giswil sind im Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung aufgeführt. Die Gebiete stehen unter Schutz. Verantwortlich, dass die Schutzziele erreicht und eingehalten werden, ist der Kanton.
2014 hatte die Obwaldner Regierung eine Schutz- und Nutzungsplanung der Auen zur öffentlichen Auflage freigegeben, der Bund hatte Obwalden 2011 aufgefordert, die seit 1998 fälligen Schutz- und Unterhaltsmassnahmen zu den Auen auszuarbeiten. Gegen diesen Entwurf aber regte sich in der Bevölkerung Widerstand: Über 250 Einsprachen gingen ein. Die Regierung sistierte die Bearbeitung der Einsprachen.
Denn im März 2015 forderte das Parlament den Regierungsrat mit einer Motion auf, beim Bundesrat die Entlassung der Objekte Laui und Steinibach aus dem Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung zu beantragen. Dieser aber lehnte das von der Regierung eingereichte Gesuch ab.
So wurde die Schutz- und Nutzungsplanung nun neu erarbeitet. Darin sei die Möglichkeit, Hochwasserschutzmassnahmen in den Auen zu realisieren, explizit festgehalten, teilte der Obwaldner Regierungsrat am Montag mit.
Auf die Einrichtung von Ruhezonen für gefährdete Arten werde hingegen verzichtet und schliesslich seien die im landwirtschaftlichen Kulturland vorgesehenen Pufferzonen redimensioniert worden.
Die Regierung ist überzeugt, mit dem nun zur einmonatigen Anhörung freigegebenen Entwurf eine tragbare Lösung für alle beteiligten Kreise gefunden zu haben. Er diene dem Ziel des Auenschutzes, werde den Anliegen der betroffenen Grundeigentümer und der Bevölkerung gerecht und gewährleiste Rechtssicherheit.
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