Im Kanton Luzern wird am 19. Mai entschieden, wie die Finanzierung von gewissen Aufgaben auf Kanton und Gemeinden verteilt werden soll. Spannend ist die Abstimmung, weil sich Kanton und Stadt deswegen in den Haaren liegen. In Obwalden wird über eine Entlastung des Staatshaushalts abgestimmt
Im Luzerner Kantonsrat wurde die Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18) als austariertes Kompromisswerk bezeichnet, das so kompliziert sei, dass an ihm nicht mehr geschraubt werden dürfe. Das Parlament folgte dieser Mahnung und genehmigte das Reformwerk unverändert mit 66 zu 43 Stimmen. Dafür votierten CVP, SVP und FDP, dagegen SP, Grüne und GLP. Dennoch lassen sich Gegner und Befürworter nicht nur auf das Links-Rechts-Schema verteilen.
Die Vorlage sieht vor, die Gemeinden im Volksschulwesen und im Wasserbau um 200 Millionen Franken zu entlasten. Im Gegenzug müssen die Kommunen Verpflichtungen vom Kanton übernehmen.
Das Problem ist, dass die Auswirkungen auf die einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich sind. Die AFR hat deswegen auch einen Ausgleichsmechanismus. Finanziert werden soll dieser über die kantonale Steuerreform 2020, die von der Vorlage zur Steuer- und AHV-Finanzierung des Bundes abhängt. Beide Steuervorlagen sind noch nicht unter Dach, wie Gegner der Vorlage monieren. Die AFR sei deswegen ein Blindflug.
Der Verband der Luzerner Gemeinden hat an der AFR massgeblich mitgearbeitet und unterstützt sie. Zwölf Gemeinden, darunter die Stadt (die nicht Mitglied des Gemeindeverbandes ist), bekämpfen die Vorlage aber vehement. Sie sehen durch diese die Gemeindeautonomie gefährdet.
Bundesgericht angerufen
Zentraler Zankapfel ist der vom AFR vorgeschriebene Steuerfussabtausch: Demnach müssen die Gemeinden für ein Jahr ihren Steuerfuss senken, damit der Kanton seinen erhöhen kann. Die oppositionellen Gemeinden befürchten, dass die erzwungenen Einnahmenausfälle in vielen Gemeinden später mit einer Steuerfusserhöhung ausgeglichen werden muss.
Ob die AFR-Vorlage rechtens ist, muss das Bundesgericht entscheiden. Privatpersonen aus dem Umfeld der Gegnergemeinden haben dort eine Beschwerde eingereicht. Der Regierungsrat hält am Abstimmungstermin fest, das Bundesgericht hat der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zugebilligt.
OW: Referendum wegen Abschreibungen
Die Obwaldner Stimmberechtigten müssen über Massnahmen abstimmen, die den Staatshaushalt um 12,7 Millionen Franken entlasten sollen. Zu den geplanten Massnahmen gehören Änderungen bei den Abschreibungen und eine Aufhebung der Schuldenbremse im 2019.
Grund für die Aufhebung der Schuldenbremse ist, dass die Stimmberechtigten im September 2018 ein Finanzpaket abgelehnt haben. Dies führte zu einem zu grossen Loch im Budget 2019. Der Voranschlag bleibt aber, unabhängig vom Ausgang der Abstimmung, in Kraft. Ergriffen worden war das Referendum indes wegen den geplanten zusätzlichen Abschreibungen.
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