Strassenverkehr Umweltorganisationen erheben Beschwerde gegen Axenstrasse-Projekt

SDA

9.6.2020 - 11:37

Umweltorganisationen erheben Beschwerde gegen «Neue Axenstrasse», bieten aber Hand für eine Lösung der Sicherheitsprobleme im Gebiet Gumpisch. (Archivbild)
Umweltorganisationen erheben Beschwerde gegen «Neue Axenstrasse», bieten aber Hand für eine Lösung der Sicherheitsprobleme im Gebiet Gumpisch. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Umweltorganisationen kritisieren, dass das Projekt «Neue Axenstrasse» mit der Plangenehmigung durch den Bund zweigeteilt werde. Sie befürchten eine Kapazitätserweiterung auf der Strasse, die der Alpenkonvention zuwiderlaufen würde und haben daher Beschwerde erhoben.

Die Erteilung der Plangenehmigung für die «Neue Axenstrasse» mit zwei zusätzlichen Fahrspuren im Berg sei nicht in ihrem Sinne, teilten Alpen-Initiative, VCS Uri und Schwyz sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz am Dienstag mit. Sie hätten daher gegen das Gesamtprojekt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Im April hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) das Plangenehmigungsverfahren, also die Baubewilligung für die neue Axenstrasse abgeschlossen und grünes Licht gegeben für die Neubaustrecke mit dem Morschacher Tunnel und dem Sisikoner Tunnel.

Das Grossprojekt sieht parallel zur heutigen Verbindung zwischen Ingenbohl SZ und Sisikon UR eine neue, knapp acht Kilometer lange Strasse vor. Sie soll für mehr Sicherheit und eine Entlastung der Dörfer Brunnen und Sisikon vom Durchgangsverkehr sorgen.

Nachbessern bei bestehender Strasse

Nicht bewilligt wurden allerdings die flankierenden Massnahmen auf der bestehenden Axenstrasse. Diese würden zu einer Kapazitätserweiterung führen. Die bestehende Axenstrasse darf laut Uvek nicht auch noch verbreitert werden.

Die Kantone Schwyz und Uri müssten ein revidiertes Bauprojekt zur Sanierung und Verkehrsentlastung der bestehenden Axenstrasse vorlegen. Dieses sollen sie rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der neuen Axenstrasse vom Uvek genehmigen lassen.

Die Umweltorganisationen bemängeln, dass das Projekt damit in zwei verschiedene Teilprojekte, nämlich Tunnel und bestehende Strasse, auseinanderdividiert werde. Dadurch seien bei letzterer Rückbaumassnahmen und Verkehrsberuhigungen weniger denn je garantiert.

Es müssten nun zuerst die offenen Fragen geklärt und sichergestellt werden, dass es auf den parallel geführten Neu- und Altbaustrecken zu keiner der Alpenkonvention zuwiderlaufenden Kapazitätserweiterung komme, heisst es in der Mitteilung.

Hand geboten für Lösung

Die Beschwerdeführer bieten gleichzeitig an, den Rechtsstreit gütlich beizulegen zugunsten des Baus des Sisikonertunnels und einer sicheren Lösung der Naturgefahren am Gumpisch. Dort war erst am Montagabend erneut ein Steinschlag über der Axenstrasse niedergegangen, worauf der Abschnitt gesperrt werden musste.

Die Kantone sollen gemeinsam eine umweltverträgliche Ausgestaltung der heutigen Axenstrasse aushandeln, fordern die Umweltverbände. Dies dürfe aber keine Präjudiz schaffen.

Die heutige Axenstrasse dürfe nicht als vollwertige Ausweichstrasse für den Fall geplant werden, dass die neuen Tunnelbauten im Berg vorübergehend nicht befahrbar sind. Wenn dereinst die Gemeinde Sisikon vom Durchgangs- und Schwerverkehr entlastet sein wird, solle auf der bestehenden Axenstrasse deutlich mehr Platz für den Velo- und Fussgängerverkehr entstehen.

Kantone bedauern Verzögerung

Das Projekt «Neue Axenstrasse» kostet rund 1,2 Milliarden Franken. Der Bund bezahlt rund 94 Prozent des Neubauprojekts, die beiden Kantone Uri und Schwyz übernehmen den Rest.

Ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts könnte auch noch mit Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden. Die Schwyzer und die Urner Baudirektionen bedauerten in einer gemeinsamen Reaktion die Verzögerung, die wegen der Beschwerde entstehe. Ohne sie hätte der Bau noch in diesem Jahr beginnen können.

Man prüfe nun, ob dem Bundesverwaltungsgericht für das ganze Projekt oder für einzelne Projektteile der Entzug der aufschiebenden Wirkung beantragt werden solle. Würde das Gericht die aufschiebende Wirkung entziehen, könnte zumindest mit Vorbereitungsarbeiten und mit dem Bau der dringlichsten Sicherheitsmassnahmen begonnen werden.

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