Landrat NWUnbestrittene Revision des Nidwaldner Gesundheitsgesetzes
SDA
28.8.2019 - 10:41
Wer im Kanton Nidwalden eine ihm oder ihr nahestehende Person pflegt, soll neu eine Unterstützung durch den Kanton in Anspruch nehmen können. Dies hat der Landrat bei der Revision des Gesundheitsgesetzes stillschweigend entschieden.
Mit der Neuerung soll der Grundsatz «ambulant statt stationär» auch in der Pflege nachgelebt werden. Der Regierungsrat geht davon aus, dass in den nächsten Jahren die Anzahl der Pflegebedürftigen stark steigen wird. Er rechnet mit einem Mangel an Heimplätzen und mit steigenden Kosten. Neu kann der Kanton auch Massnahmen, die sich dämpfend auf Kosten auswirkten sollen, unterstützen.
Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger sagte, die Kostenentwicklung zwinge den Kanton zu proaktiven Massnahmen. Ziel sei es, die medizinische Grundversorgung weiterhin günstig und zweckmässig anbieten zu können.
Ein weiteres Thema der Vorlage ist das elektronische Patientendossier. Erika Liem (Grüne/SP) sagte als Sprecherin der vorberatenden Kommission, dass eine erfolgreiche Umsetzung wegen vieler offener Fragen und wegen des Datenschutzes noch in weiter Ferne sein dürfte.
Niklaus Reinhard (FDP) sagte, mit einem Gesetz sei noch nichts gegen die steigenden Gesundheitskosten getan, vielmehr müssten die darin vorgesehenen Massnahmen auch umgesetzt werden. Als Beispiel nannte er das elektronische Patientendossier, bei dem in der Schweiz noch immer herumgewurstelt werde, während es in Skandinavien schon längst realisiert sei.
Das teilrevidierte Gesundheitsgesetz wurde ohne Änderungen nach erster Lesung mit 54 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
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