Im Kanton Nidwalden brauchen künftig auch Betreiber von kleineren Take-Away-Buden einen Fähigkeitsausweis. Der Landrat hat dies am Mittwoch in der zweiten Lesung des revidierten Gastgewerbegesetzes bekräftigt und entschieden, dass die Regierung keine periodische Wirksamkeitsprüfung vornehmen müsse.
Mit der verschärften Vorschrift beim Fähigkeitsausweis will der Landrat das Gleichbehandlungsgebot gegenüber den ordentlichen Gastwirtschaften besser wahren. Bislang waren Betriebe mit bis zu 20 Plätzen von der Nachweispflicht befreit. Neu braucht es ein Wirtepatent, wenn die Bude mehr als sechs Plätze anbietet.
Diskutiert wurde in der zweiten Lesung lediglich darüber, ob das revidierte Gastgewerbegesetz einer Wirksamkeitsprüfung unterzogen werden solle. Die SVP beantragte, dass der Regierungsrat alle acht Jahre über die Auswirkungen und Erfahrungen des Gesetzes Bericht erstatten solle.
Christoph Keller (SVP) sagte, eine Überprüfung brauche es, weil das Gastgewerbe einem schnellen Wechsel unterworfen sei. Vielleicht würden neue Hypes in der Ernährung künftig auch in einem "Schluck-to-go" angeboten. Markus Walker (SVP) betonte ebenfalls die Dynamik in der Branche und wies auf Neuheiten wie den Veganismus oder die Möglichkeit, Insekten zu essen, hin.
Edi Engelberger (FDP) lehnte den SVP-Antrag ab. Ein solcher Bericht würde nur Bürokratie verursachen und Steuergelder verschwenden. Franziska Rüttimann (CVP) sagte, das Gastgewerbe werde sich schon melden, wenn es Änderungen wolle. Auch Susi Ettlin (Grüne/SP) vertraut auf die "Lobby der feinen Genüsse", falls Änderungen nötig seien.
Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger sagte, es wäre falsch, das Gesetz in einer Schublade verstauben zu lassen. Deswegen seien jährliche Treffen mit den Betroffenen vorgesehen, um Vollzugsfragen zu diskutieren. Den Artikel für eine Wirksamkeitsprüfung brauche es nicht.
Der Landrat folgte dem Votum des Volkswirtschaftsdirektor und lehnte den SVP-Antrag mit 42 zu 13 Stimmen ab. Dann genehmigte er das Gesetz mit 55 zu 0 Stimmen.
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