Bankgebühren Unter Diskriminierungsverdacht: Regierung will bei LUKB hinschauen

SDA

9.6.2020 - 00:01

Die Gebühren der Luzerner Kantonalbank werden zum Politikum. (Archivaufnahme)
Die Gebühren der Luzerner Kantonalbank werden zum Politikum. (Archivaufnahme)
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Der Luzerner Regierungsrat will überprüfen, ob die Kantonalbank beim Thema Diskriminierung die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt. Hintergrund sind die zusätzlichen Gebühren, die die Bank für Konten von Menschen mit Beistand einführte.

Ende 2019 war bekannt geworden, dass die Luzerner Kantonalbank (LUKB) für Konten von Menschen, die einen Beistand haben, zusätzliche Gebühren einfordern will. Sie begründete dies mit zusätzlichen Aufwendungen, die solche Konten mit sich bringen würden.

Kantonsrat Michael Ledergerber (SP) wollte dazu vom Regierungsrat Auskunft haben. Dieser schreibt in seiner am Montag publizierten Antwort, dass die LUKB die ursprünglich auf den 1. Januar 2020 eingeführte Gebühr das ganze 2020 nicht in Rechnung stellen wolle. Begründet wird dies damit, dass die Bank mit den Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) und den Sozialberatungszentren Gespräche zur Gebührenfrage führe.

Der LUKB war vorgeworfen worden, dass die neue Gebühr Menschen mit Behinderungen diskriminiere. Hierzu schreibt der Regierungsrat, dass die Kantonalbank unter das Behindertengleichstellungsgesetz falle und keine Behinderten diskriminieren dürfe. Inwieweit es sich bei verselbständigten Personen um Menschen mit Behinderungen handle und inwiefern die Gebühren der LUKB verhältnismässig seien, sei im Einzelfall zu klären.

Nicht Sache des Kantons

Richtig einmischen in die Angelegenheit will sich der Regierungsrat nicht. Er verweist darauf, dass das Erheben der Bankgebühren Sache der Bankleitung sei und nicht die des Kantons, auch wenn dieser Mehrheitsaktionär sei. Der Kanton übe aber seine Rechte als Aktionär unter anderem im Rahmen der Eignerstrategie aus.

In der Eignerstrategie formuliert der Regierungsrat seine Erwartungen an die strategische Entwicklung der Bank. Er werde 2021, wenn eine neue Eignerstrategie erlassen werde, prüfen, inwiefern seine Erwartungen an die LUKB, namentlich das Thema Diskriminierung, konkretisiert werden müsse, schreibt der Regierungsrat. Die LUKB sei eine gewinnorientierte Universalbank, die aber die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft des Kantons zu berücksichtigen habe.

Zurück zur Startseite