Kantonale Abstimmung URUri führt den Doppelten Pukelsheim für vier Proporz-Gemeinden ein
SDA
19.5.2019 - 13:48
Im Kanton Uri wird künftig in vier Gemeinden nach der Methode des «Doppelten Pukelsheim» gewählt. Gleichzeitig entstehen vier neue Majorz-Gemeinden. Das Stimmvolk hiess am Sonntag ein neues Wahlsystem gut, ob dieses rechtens ist, ist aber nicht sicher.
Die Urnerinnen und Urner stimmten dem Gesetz über die Verhältniswahl des Landrates mit einem Ja-Stimmenanteil von 68 Prozent (6204 Ja gegen 2862 Nein) zu und segneten auch die Verfassungsänderung ab. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 37 Prozent.
In Uri wählen die grossen Gemeinden ihre Vertreter im Landrat im Proporz, die kleinen im Majorz. Ausgezählt wird in den Proporzgemeinden neu nach der Methode des doppelten Pukelsheim. Dabei werden die Mandate zunächst über die Wahlkreise hinweg auf die Parteien verteilt. Erst anschliessend wird bestimmt, in welchen Wahlkreisen die Parteien ihre Sitze erhalten.
Uri muss sein Wahlsystem bis zu den nächsten Wahlen 2020 ändern, weil das Bundesgericht 2016 das Urner Proporzwahlsystem für verfassungswidrig erklärt hat. Grund dafür ist, dass die Stimmen in den einzelnen Proporzgemeinden wegen deren unterschiedlicher Grösse nicht gleich viel Gewicht haben.
Weniger Gemeinden betroffen
Der Regierungsrat schlug vor, wie bislang in den acht grössten Gemeinden mit drei oder mehr Landratssitzen den Proporz anzuwenden. Der Landrat entschied aber, den Kreis der Proporzgemeinden auf die vier Gemeinden Altdorf, Bürglen, Erstfeld und Schattdorf zu verkleinern, die fünf oder mehr Parlamentssitze haben. Dazu war die Verfassungsänderung nötig.
Die vier Gemeinden Attinghausen, Flüelen, Seedorf und Silenen wählen ihre Landräte künftig nicht mehr nach dem System der Verhältniswahl, sondern nach dem System der Mehrheitswahl wählen. Damit gibt es in Uri neu 16 Majorz-Gemeinden. Die Einwände der Linken, wonach dies den Anteil an politischer Partizipation für kleine Parteien schmälere, blieb ungehört.
Das Bundesgericht hatte in seinem Urteil 2016 das Mischsystem Proporz-Majorz ausdrücklich zugelassen. Ob es die Ausdehnung des Majorzes aber im Falle einer Anfechtung akzeptieren würde, ist noch nicht sicher.
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