AmtsblattUri regelt die Publikation seiner Gesetze in einem Gesetz
rl, sda
27.1.2021 - 15:33
Der Urner Regierungsrat will die Regelungen, wie er Gesetze publiziert, auf ein solides rechtliches Fundament stellen. Er schlägt deswegen die Schaffung eines Publikationsgesetzes vor, das auch Lücken, die sich während der Coronapandemie zeigten, schliessen soll, wie die Standeskanzlei am Mittwoch mitteilte.
Im Kanton Uri werden Gesetze, bevor sie in Kraft treten, seit 1849 im Amtsblatt veröffentlicht. Dieses erscheint ein Mal pro Woche gedruckt sowie mit Verzögerung in einer Onlineausgabe.
Geregelt ist diese Publikation der Rechtserlasse indes ungenügend, nämlich in der Geschäftsordnung des Landrats, die dieser selbst erlässt. Weil die Publikation von Rechtserlassen fundamental für einen Rechtsstaat sei, müsse sie aber in einem Erlass geregelt sein, über den die Stimmberechtigten entscheiden könnten, begründete die Standeskanzlei die Schaffung des Publikationsgesetzes.
Die heutigen Bestimmungen sagen nichts dazu, wenn eine Publikation im Amtsblatt nicht möglich ist, etwa wegen einer Panne oder wenn eine besondere Dringlichkeit besteht. Dies hatte sich im Herbst 2020 gezeigt, als coronabedingte Beschränkungen in Kraft treten mussten, bevor sie im Amtsblatt publiziert waren. Die Bestimmungen wurden darauf in einem ausserordentlichen Verfahren auf der Webseite des Amtsblatts veröffentlicht.
Veröffentlichung per Internet möglich machen
Das geplante Gesetz sieht für solche Fälle einen eigenen Paragrafen vor. Dieser legt fest, dass bei besonderer Dringlichkeit oder bei ausserordentlichen Umständen eine Veröffentlichung auch via Internet, die Presse oder auf weiteren Kanälen erfolgen könne. Die Publikation im Amtsblatt muss dann rasch nachgeholt werden.
Nach bisheriger Praxis war es möglich, dass ein Erlass am Tag nach der Publikation im Amtsblatt in Kraft trat. Neu wird eine fünftägige Frist vorgesehen, so dass die vom Erlass betroffenen Personen auch genügend Zeit haben, davon Kenntnis zu nehmen.
Das Amtsblatt soll zudem weiterhin gedruckt erscheinen und im Nachgang im Internet aufgeschaltet werden. Der Regierungsrat soll aber die Kompetenz erhalten, die Einführung des elektronischen Amtsblatts zu beschliessen.
Das geplante Publikationsgesetz betrifft nicht nur das Amtsblatt, sondern auch das Urner Rechtsbuch und den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende April 2021.
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