Landrat UR Uri schätzt Liegenschaften neu vom Schreibtisch aus

kad, sda

15.12.2021 - 09:33

Um den Wert von Liegenschaften zu schätzen, soll im Kanton Uri künftig eine neue Methode angewandt werden. (Symbolbild)
Um den Wert von Liegenschaften zu schätzen, soll im Kanton Uri künftig eine neue Methode angewandt werden. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Uri sollen die Steuerbehörden künftig nicht mehr vor Ort gehen, um Liegenschaften zu schätzen. Der Landrat hat in seiner Sitzung vom Mittwoch eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes begrüsst und der Regierung die Kompetenz bei der Berechnung des Eigenmietwerts gegeben.

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Das Parlament beriet die Teilrevision in erster Lesung. Neu sollen die Eigenmiet- und Steuerwerte in Uri nach objektiven Kriterien schematisch und formelmässig festgelegt werden. Heute wird eine Mischwertmethode angewandt. Ein Bestandteil von dieser ist ein Augenschein bei der jeweiligen Liegenschaft.

Weil der Kanton bis 2023 nach zwölf Jahren eine neue Schätzung ansetzen müsste, und weil auch die Bewertungssoftware veraltet ist, wird das Schatzungswesen angepasst. Finanzkommissionspräsident Georg Simmen (FDP) sagte, alle zwölf Jahre würden Heerscharen von Schätzern ins Land geschickt. Hier könne man Geld sparen, 3,2 Millionen Franken sind es für Kanton und Gemeinden während zwölf Jahren.

Dem steht eine einmalige Investition von 1,3 Millionen Franken gegenüber für die Einführung einer neuen Software. Neben den Kosten führte Christian Schuler (SVP) ein weiteres Argument für das Ende des Augenscheins auf: Dieser Eingriff in die Privatsphäre der Liegenschaftsbesitzer sei nicht mehr zeitgemäss.

Höhere Vermögenswerte

Künftig sollen die Liegenschaften alle sechs Jahre neu bewertet werden. Das müsse auch dringend passieren, forderte Adriano Prandi (SP/Grüne). Denn es sei fraglich, ob angesichts der alten Schätzwerte die steuerliche Gleichbehandlung von Hauseigentümern und Mietern noch gegeben sei.

Finanzdirektor Urs Janett (FDP) sagte: «Wir gedenken nicht, damit mehr Steuersubstrat zu generieren.» Die neue Methode führe aber eine Erhöhung beim Vermögen in Richtung Verkehrswert der Grundstücke herbei, dies im Sinne der Steuergerechtigkeit infolge der allgemein gestiegenen Immobilienpreise. Das wirke sich steuertechnisch aber kaum aus, da Uri tiefe Vermögenssteuern habe.

Dagegen seien die Auswirkungen auf den Eigenmietwert «ein heisses Eisen», da dieser als Einkommen eingerechnet wird und sich direkt auf die Steuern auswirke. Um dies abzufedern, wollte die Regierung in einem Reglement regeln, dass dies Einkommenssteuerneutral ausfällt.

Vertrauen in die Regierung

Das kritisierte die SVP: Ihr Sprecher Christian Schuler sagte, die finanziellen Auswirkungen für die Eigentümer seien nicht ersichtlich. Die Angaben der Regierung seien seiner Fraktion zu vage. Er stellte den Antrag, die Berechnung des Eigenmietwerts in einer Verordnung zu regeln, damit der Landrat die Kompetenz behalte.

Ludwig Loretz (FDP) aus Andermatt unterstützte den Antrag. In seiner Gemeinde führe das Resort auch im Dorf zu höheren Liegenschaftspreisen. Gestraft seien jene Menschen, die ein Leben lang gespart hätten und deren Eigenmietwert nun steige.

Finanzdirektor Janett sagte, es handle sich bei der Festlegung nur um eine Ausführung und nicht um eine Gesetzgebung, weshalb ein Reglement das geeignete Instrument sei. Auch in anderen Kantonen sei die Kompetenz bei der Regierung. Er bat um den Vertrauensvorschuss – und erhielt ihn: Der Rat lehnte den SVP-Antrag mit 32 zu 22 Stimmen ab.

Die Schlussabstimmung über die Gesetzesänderung findet nach der zweiten Lesung voraussichtlich im Februar statt.