Landrat URUri wählt den Weg der Verfassungsrevision «light»
kad, sda
3.2.2021 - 11:05
Der Urner Landrat verzichtet darauf, die 36-jährige Kantonsverfassung einer Totalrevision zu unterziehen. Er ist jedoch am Mittwoch dem Antrag der Regierung gefolgt, die sieben Themengebiete in Form von Teilrevisionen anzugehen.
Die Parlamentsmehrheit wählte grossmehrheitlich jenes Vorgehen, wie der Regierungsrat die Motion von Georg Simmen (FDP) umsetzen wollte. Dieser hatte zu Beginn der Legislaturperiode eine «umfangreiche Revision» der gefordert. Geschehen könne das mittels Totalrevision oder aber einer umfassenden Teilrevision.
Die Urner Verfassung ist seit 1984 in Kraft und wurde seither 16 Mal teilrevidiert. Die Regierung erachtet eine Totalrevision als nicht notwendig. Für eine solche müsste ein besonderer Verfassungsrat eingesetzt werden, was mit Organisationsaufwand und zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Eine Teilrevision dagegen könne durch eine landrätliche Kommission vorbereitet werden.
Inhaltlich knüpfte die Regierung indes an die Forderungen des Motionärs an. So sei sie bereit, dessen Anliegen zu prüfen und als Teilrevisionen vorzulegen. Betroffen sind die Unterschriftenzahl für Volksreferenden, eine Neuregelung des Gesetzesreferendums, die Wahl der Gerichte, die Landammann- und Landesstatthalterwahl durch das Volk, die Zusammensetzung der Legislative, Exekutive und Judikative, Legislaturbeginn und Amtsantritt sowie die Behördenzuständigkeiten.
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