BildungUri will Tagesstrukturen in revidiertem Bildungsgesetz verankern
kad, sda
24.9.2021 - 09:49
Das Angebot von Tagesstrukturen und Tagesschulen soll neu in Urner Bildungsgesetz aufgenommen werden. Der Regierungsrat hat eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt, die auch weitere Neuerungen enthält, etwa zu Langzeiturlaub oder Homeschooling.
Keystone-SDA, kad, sda
24.09.2021, 09:49
SDA
Der vorgesehene Artikel 27 des Bildungsgesetzes zu den Tagesstrukturen und Tagesschulen schaffe die Möglichkeit, dass die Kantonale Mittelschule Uri ihr aktuell laufendes Pilotprojekt einer Tagesschule weiterführen könne, heisst es in der Vorlage, die der Regierungsrat am Freitag veröffentlichte. Den Schulträgern lasse man maximalen Spielraum bei der praktischen Ausgestaltung.
Mit der Gesetzesanpassung kommt die Regierung einer Motion von Landrätin Céline Huber (CVP) nach, die eine Stärkung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Uri forderte. Der Besuch der Angebote soll freiwillig sein, von den Erziehungsberechtigten könnten Kostenbeiträge erhoben werden.
Gleichwohl schreibt die Regierung, dass die Gesetzesrevision für Kanton und Gemeinden punktuell substanzielle finanzielle Wirkungen haben könnte. Dies sei nicht nur den Tagesstrukturen geschuldet, sondern auch dem Zusatz, wonach der Kanton Forschung fördert.
Unterstützung für Musikschule
Weitere zusätzliche Kosten dürften bei der Schulsozialarbeit und wegen der neuen Altersreduktion für Teilzeitlehrpersonen entstehen. Im Gesetz festgehalten wird ferner die Unterstützung für Musikschülerinnen und -schüler auch nach der obligatorischen Schule.
Schliesslich sollen neu auch Langzeiturlaube für Schülerinnen und Schüler von Gesetzes wegen möglich sein. Die Bewilligung und Aufsicht von Privatschulen im Bereich der Sekundarstufe 2 soll vom Erziehungsrat an den Regierungsrat übergehen. Und Homeschooling wird im Gesetz explizit ausgeschlossen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Dezember 2021. Das revidierte Gesetz könnte am 1. Januar 2023 in Kraft treten, vorausgesetzt sind die Zustimmung von Landrat und Volk.
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