Landrat UR Urner Datenschutzbeauftragter wird unabhängiger

rl, sda

24.5.2023 - 12:05

Uri passt seinen Datenschutz dem EU-Niveau an. (Symbolbild)
Uri passt seinen Datenschutz dem EU-Niveau an. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Uri wird der Datenschutzbeauftragte künftig vom Parlament und nicht mehr von der Regierung gewählt. Der Landrat hat am Mittwoch in erster Lesung das Datenschutzgesetz totalrevidiert und einstimmig gutgeheissen.

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Uri hatte 1994 ein Datenschutzgesetz geschaffen und dieses letztmals 2008 revidiert. Seither haben sich die europäischen und schweizerischen Datenschutzvorschriften verändert. Der Regierungsrat begründete in seiner Botschaft an den Landrat die Totalrevision des Gesetzes damit, dass auch Uri seinen Teil zum schweizerischen Datenschutzniveau beitragen solle.

Im Landrat war dies angesichts der technologischen Entwicklung unbestritten. Der Präsident der Justizkommission, Marco Roeleven (FDP), wies darauf hin, dass das Gesetz nur für die kantonale Verwaltung und die Gemeinden gelte.

Das totalrevidierte Gesetz regelt neu Bereiche, die bislang nicht oder nur rudimentär normiert waren. Dazu gehört etwa die Datensicherheit oder die Datenschutz-Folgenabschätzung, welche das Verantwortungsbewusstsein der Behörden stärken soll. Neu geregelt wird das Auskunftsrecht.

Mehr Befugnisse für Datenschutzbeauftragten

Gestärkt werden soll auch der Urner Datenschutzbeauftragte. Dessen Befugnisse werden ausgebaut. Um seine Unabhängigkeit zu stärken, wird er neu vom Landrat und nicht mehr vom Regierungsrat, dessen Tätigkeiten er ja auch kontrollieren muss, gewählt.

Zudem wird der Datenschützer neu für eine feste Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Heute kann ihm wie jedem Kantonsangestellten gekündigt werden.

Der Datenschutzbeauftragte kann aber des Amts enthoben werden, wenn er seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder wenn er das Amts aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Der Landrat stimmte einem von der Justizkommission eingebrachten Passus zu.

Der Regierungsrat wollte im Gesetz zunächst auch regeln, welche Ämter der Datenschützer zur Sicherung seiner Unabhängigkeit nicht ausüben darf. Der Landrat entschied aber auf Antrag der vorberatenden Kommission stillschweigend, dass in dieser Frage das Ausstandsgesetz gelten solle und keine eigene Regelung nötig sei.

Nachdem der Landrat am Vormittag die Vorlage zu Handen der zweiten Lesung stillschweigend verabschiedet hatte, kam er nach der Mittagspause auf das Geschäft zurück und entschied mit 56 zu 3 Stimmen, auf eine zweite Lesung zu verzichten. Danach hiess er das revidierte Datenschutzgesetz mit 58 zu 0 Stimmen gut. Es unterliegt dem obligatorischen Referendum.