BankenUrner Kantonalbank soll nicht nur Bankgeschäfte machen dürfen
rl, sda
21.12.2022 - 16:13
Der Urner Regierungsrat will die Fesseln der Urner Kantonalbank (UKB) etwas lockern. So soll die Tätigkeit der Staatsbank nicht mehr auf «bankenübliche Geschäfte» beschränkt werden.
rl, sda
21.12.2022, 16:13
SDA
Der Regierungsrat schlägt diese Neuerung in einer am Mittwoch publizierten Teilrevision des Kantonalbankengesetzes vor. Er verweist darauf, dass in diesem Punkt die kantonale Gesetzgebung strenger sei als das Bankengesetz des Bundes. Die Handlungsfreiheit der Kantonalbank solle aber nicht unnötig eingeschränkt werden.
In der diversifizierten Bankenbranche werde es schwierig, die bankenüblichen Geschäfte zu definieren, was zu Rechtsunsicherheit führen könne, erklärte der Regierungsrat. Im Gesetz solle deswegen präzisiert werden, dass die UKB neu neben den bankenüblichen auch weitere Geschäfte tätigen könne, sofern diese direkt oder indirekt der Zweckerfüllung dienten.
Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Kantonalbank sollen die Bestimmungen nicht nur an das geänderte Marktumfeld, sondern auch an neue regulatorische Bestimmungen angepasst werden. Es geht dabei vor allem um die Prüfgesellschaften.
Gelockert werden sollen ferner die Wählbarkeitsvoraussetzungen für die Mitglieder des Bankrats. Neu sollen auch Personen, die für eine andere Bank arbeiten, wählbar sein. Mit der bisherigen Einschränkung, die weiter als das Bundesrecht gehe, werde der Kandidatenkreis unnötig verringert, erklärte der Regierungsrat.
Bislang konnten Personen, die älter als 70 sind, nicht in den Bankrat gewählt werden. Neu soll zusätzlich die Amtszeit beschränkt werden, und zwar auf 16 Jahre. Diese Amtszeitbeschränkung solle erstmals bei der Erneuerungswahl des Bankrats für die Amtsdauer ab dem 1. Juni 2026 angewendet werden, erklärte der Regierungsrat.
Die Vernehmlassung zum Kantonalbankgesetz dauert bis am 20. März.
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