Die Sicherheitskommission des Urner Landrates will der Volksinitiative "Zur Regulierung von Grossraubtieren im Kanton Uri" keinen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Der Regierungsrat hatte einen solchen vorgeschlagen, um das Anliegen des Volksbegehrens als Standesinitiative beim Bund deponieren zu können.
Die Initiative verlangt einen neuen Verfassungsartikel. Demnach muss der Kanton Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren sowie zur Beschränkung und Regulierung der Bestände erlassen. Die Einfuhr und Freilassung dieser Tiere und deren Bestandesförderung sollen verboten werden.
Die Initiative hat nach Ansicht der Kantonsregierung einen grossen Mangel. Wegen des übergeordneten Bundesrechts wäre die Initiative nicht nur weitgehend wirkungslos, sondern in der Einschätzung der Regierung auch teilweises ungültig. Nicht zulässig sind demnach die Forderungen nach einem Verbot der Einfuhr und der Freilassung von Grossraubtieren.
Die vorberatende Parlamentskommission teilt die Ansicht der teilweisen Ungültigkeit, wie aus ihrem am Montag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Im Gegensatz zum Regierungsrat, empfiehlt sie aber, dem gültigen Teil des Begehrens zuzustimmen und auf einen direkten Gegenvorschlag zu verzichten.
Der Regierungsrat möchte dem Volksbegehren einen direkten Gegenvorschlag in Form einer Standesinitiative gegenüberstellen. Damit könnten sich die Stimmbürger zum Thema der Volksinitiative äussern, und gleichzeitig würde das Anliegen auf die Staatsebene gebracht, die beim Thema Grossraubtiere tonangebend sei.
Das Volksbegehren war vom Urner Bauernverband lanciert und im Sommer 2017 mit 3188 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Nötig für das Zustandekommen sind 600 Unterschriften. Elf Prozent der Stimmberechtigten haben die Initiative unterzeichnet.
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