BildungUrner Lehrpersonen ergreifen Referendum gegen Landratsbeschluss
liku, sda
29.5.2024 - 10:28
Der Verein Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Uri (LUR) hat das Referendum gegen die im April durch den Landrat erlassene Revision der Volksschulverordnung ergriffen. Unzufrieden ist er mit einem angepassten Artikel, welcher ein «Zweiklassenbildungssystem» zur Folge haben könnte.
liku, sda
29.05.2024, 10:28
29.05.2024, 11:56
SDA
Bei der Revision der Volksschulverordnung legte der Urner Landrat für den Artikel über zusätzliche Ressourcen für einklassige Abteilungen ab einer Grösse von 21 Schülerinnen und Schülern sowie mehrklassige Abteilungen ab einer Grösse von 19 Schülern eine Kann- statt eine Muss-Formulierung fest. Dies auf Antrag der SVP.
Die SVP argumentierte damit, dass die so mehr Flexibilität erhielten. Die FDP störte sich an der «starren Formulierung» und der willkürlichen Zahl von 21 und 19 Lernenden. Es solle viel mehr über zusätzliche Ressourcen gesprochen werden, wenn Bedarf da sei. Die Gegenseite warnte dagegen vor der Abwanderung von Lehrpersonen in Nachbarkantone. Das Parlament stimmte mit 39 zu 18 Stimmen für den Antrag.
«Das Problem ist, dass die Kann-Formulierung den Kanton aus der finanziellen Pflicht nimmt. Dadurch entsteht ein Zweiklassenbildungssystem», sagt Sepp Wipfli, Präsident der LUR auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Die finanziell stärkeren Gemeinden werden die Ressourcen sprechen. Die Gemeinden, welche finanziell weniger gut dastehen, werden darauf verzichten. Am Ende geht dies auf Kosten unserer Kinder. Das können wir nicht akzeptieren.»
Laut Mitteilung der LUR hätte der Kanton mit einer Muss-Formulierung künftig auch ein Drittel der Mehrkosten bezahlen müssen, die in den Gemeinden entstehen. Nun hätten die Gemeinden die Kosten alleine zu tragen. «Dieser Entscheid des Landrats ist in hohem Masse unfair, denn die Volksschule ist seit jeher eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden», schreibt das Referendumskomitee.
Ziel der LUR ist es, den Landrat zu verpflichten, die Verordnung erneut zu behandeln und die Kann-Formulierung durch die ursprünglich beantragte Muss-Formulierung zu ersetzen.
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