Landrat UR Urner Parlament verzichtet temporär auf Namensliste bei Abstimmung

SDA

30.9.2020 - 09:18

Mit der elektronischen Abstimmungsanlage im Landratssaal in Altdorf lassen sich automatisch Namenslisten generieren. (Archivbild)
Mit der elektronischen Abstimmungsanlage im Landratssaal in Altdorf lassen sich automatisch Namenslisten generieren. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Weil der Urner Landrat wegen des Coronavirus nicht im Rathaus tagt, werden bei Abstimmungen die einzelnen Mitglieder nicht namentlich erfasst. Weil das nicht der Geschäftsordnung entspricht, hat der Rat diese am Mittwoch angepasst, gegen den Willen der linken Fraktion.

Erst seit einem Jahr werden im Urner Landrat die Namenslisten bei Abstimmungen veröffentlicht. Damit wird ersichtlich, wie die einzelnen Ratsmitglieder bei Geschäften abgestimmt haben. Dank der elektronischen Abstimmungsanlage, die seit 2012 im Landratssaal installiert ist, lässt sich das automatisch auswerten.

Wegen der Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus tagt der Landrat seit dem 18. Mai im Uristiersaal. Weil es dort keine Abstimmungsanlage gibt, werden die Abstimmungen per Hand ausgezählt. Die Ratsleitung beantragte, die Geschäftsordnung sei so anzupassen, dass Namenslisten von Abstimmungen nur noch dann veröffentlicht werden müssten, wenn sie über die im Landratssaal installierte elektronische Abstimmungsanlage erstellt werden könnten.

Dagegen wehrte sich die Fraktion SP/Grüne im Landrat. Es sei bislang vertretbar gewesen, dass wegen der aussergewöhnlichen Situation auf die Namensliste verzichtet wurde, sagte Fraktionssprecher Adriano Prandi. Es gehe aber gar nicht, dass dieses Verfahren nun einfach so weitergeführt werde.

App prüfen

Die Fraktion stellte einen Rückweisungsantrag und wollte die Ratsleitung beauftragen, bei anderen Zentralschweizer Kantonen nachzufragen, wie diese das Problem lösen. Auch verlangte sie einen Bericht darüber, welche Angebote eingeholt worden seien und wie hoch die Kosten wären. Zudem seien Alternativen zur fehleranfälligen, manuellen Auszählung zu prüfen, etwa mit einer App.

Ratsleitungsmitglied Cornelia Gamma sagte, eine mobile Anlage würde 6000 Franken kosten, dies zusätzlich zu den 7000 Franken, die pro externem Sitzungstag anfallen. In der Zentralschweiz habe derzeit nur der Kanton Zug eine mobile Abstimmungsanlage.

Der Rückweisungsantrag scheiterte klar. CVP, FDP und SVP waren sich einig, dass etwa die Miete einer mobilen Abstimmungsanlage mit zu hohen Kosten verbunden wäre. Eine App sei mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden.

Wann die Sessionen wieder im Rathaus stattfinden können, ist laut der Ratsleitung ungewiss. Für das Jahr 2021 habe man vorsorglich die Sitzungstermine so angelegt, dass man auf den Uristiersaal ausweichen könne.

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