Coronavirus – Schweiz Urner Regierung beantragt 800'000 Franken Härtefallhilfe für 2022

kad, sda

21.1.2022 - 11:54

Müssen Urner Restaurants und andere Betriebe nicht erneut geschlossen werden wegen der Coronapandemie, reicht für die Härtefälle laut der Regierung ein Kantonsbeitrag von 800'000 Franken. (Archivbild)
Müssen Urner Restaurants und andere Betriebe nicht erneut geschlossen werden wegen der Coronapandemie, reicht für die Härtefälle laut der Regierung ein Kantonsbeitrag von 800'000 Franken. (Archivbild)
Keystone

Die Urner Regierung rechnet für das Corona-Härtefallprogramm 2022 mit einem Kantonsbeitrag von 800'000 Franken. Sie beantragt dem Parlament einen entsprechenden Nachtragskredit, den sie je nach Bedarf einsetzen will.

Keystone-SDA, kad, sda

Der Bund habe den Kantonen Anfang Januar einen Entwurf für die neue Härtefallverordnung präsentiert, schreibt die Urner Regierung in einem Antrag ans Parlament, den sie am Freitag veröffentlichte. Vorgesehen seien monatliche à-fonds-perdu-Leistungen, die sich an den ungedeckten Kosten bemessen.

Vorausgesetzt, dass 2022 keine Betriebe behördlich geschlossen werden müssen, geht der Bund von einem Bedarf von rund 1 Milliarde Franken aus. Für die Teilnahme am Härtefallprogramm rechnet die Urner Regierung mit einem Kantonsbeitrag von maximal 800'000 Franken.

Das zu bewilligende Geld entnimmt sie sodann wie auch die bisherigen Hilfsbeiträge dem Wirtschaftsförderungsfonds, der bei Bedarf entsprechend gefüllt werden soll. Um eine Äuffnung auf Vorrat zu vermeiden, werde das Geld tranchenweise eingezahlt.

Für das bisherige Härtefallprogramm will die Regierung zudem rund 300'000 Franken aus Rückstellungen einsetzen, wovon das Parlament in seiner Sitzung vom 9. Februar Kenntnis nehmen soll. Das Geld wird für Gesuche der Abrechnungsperiode November und Dezember eingesetzt, für die nach der Verlängerung des Härtefallerlasses die bisherige Berechnungsmethode zur Anwendung kommt.

Der Regierungsrat beantragt dem Parlament zudem, dem geänderten Härtefallerlass zuzustimmen, der neu bis 30. Juni 2022 gelten soll.