Coronavirus – Schweiz Urner Regierung gegen «Solidaritätsabgabe» für die Reichsten

rl, sda

2.11.2021 - 12:33

Der Urner Landrat tagt wegen Corona im Uristiersaal in Altdorf. An einer der nächsten Sessionen wird er über die Covid-Sonderabgabe zu befinden haben. (Archivaufnahme)
Der Urner Landrat tagt wegen Corona im Uristiersaal in Altdorf. An einer der nächsten Sessionen wird er über die Covid-Sonderabgabe zu befinden haben. (Archivaufnahme)
Keystone

Die Reichsten im Kanton Uri sollen nicht mit einer Corona-Sondersteuer belastet werden. Der Regierungsrat lehnt eine Motion aus den Reihen der Fraktion SP/Grüne für eine «Urner Covid-19 Solidaritätsabgabe» ab.

Keystone-SDA, rl, sda

Der Vorstoss verlangt, dass der Kanton Uri zeitlich beschränkt die Steuern auf hohen Einkommen und Vermögen erhöht. Im Visier haben SP und Grüne die 63 Steuerpflichtigen, die ein Einkommen von über 300'000 Franken versteuern, sowie die 191 Personen, die auf einem Vermögen von über drei Millionen Franken Steuern bezahlen.

Mit einer Sondersteuer könnten zusätzliche Einkommenssteuern von vier Millionen Franken und Vermögenssteuern von 1,4 Millionen Franken erzielt werden, erklärten Motionärin Eveline Lüönd und Motionär Raphael Walker. Damit könnte der Kanton von der Coronakrise Betroffenen helfen, ohne den normalen Finanzhaushalt zu belasten. Es sei gerechtfertigt, wenn der Staat sich die Mittel dort beschaffe, wo sie vorhanden seien.

«Unnötig»

Der Regierungsrat lehnte die Sondersteuer aber ab, wie aus seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort hervorgeht. Er verwies auf seine Steuerpolitik, die nachhaltig und beständig sei und nicht durch die Schaffung einer «unnötigen» Zusatzsteuer gefährdet werden dürfe. Eine signifikante Steuererhöhung könnte dazu führen, dass die betroffenen Personen wegziehen, was nicht im Interesse des Kantons sei, gab er ferner zu bedenken.

Um die in der Motion erwähnten Mehrerträge generieren zu können, müssten die Steuersätze für die Einkommen ab 300'000 Franken von 14,6 auf 24,6 Prozent und bei den Vermögen ab drei Millionen Franken von 2,3 Promille auf 3,3 Promille erhöht werden, erklärte der Regierungsrat weiter.

Um die Sondersteuer erheben zu können, müsste ferner das kantonale Steuergesetz angepasst werden. Eine solche Abgabe bedürfe einer besonderen Rechtfertigung und dürfe niemanden diskriminieren, erklärte er. Vor 2023 könnte die Abgaben nicht erhoben werden, und bis dann sei die Krise hoffentlich dank des Impfens beseitigt.