Der Urner Regierungsrat will die steuerliche Belastung für Unternehmen deutlich senken, aber ein bisschen weniger stark als ursprünglich geplant, dies vor allem aus Rücksicht auf die Kirchgemeinden. Bei der Teilbesteuerung der Dividenden kommt er den Forderungen der Wirtschaft etwas entgegen.
Der Regierungsrat hat seinen Bericht und Antrag zur Steuervorlage 2019 zuhanden des Landrats überwiesen. Die Vorlage setzt die AHV-Steuervorlage des Bundes um, über die in der Schweiz im Mai abgestimmt wird.
Die Steuervorlage des Bundes schafft die steuerlichen Privilegien für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften ab. Er wolle diese Unternehmen im Kanton behalten, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Zudem solle sich der Kanton im nationalen und internationalen Steuerwettbewerb behaupten können.
Um diese fiskalpolitischen Ziele zu erreichen, will der Regierungsrat den Gewinnsteuersatz für Unternehmen deutlich senken. Heute liegt der Satz bei 9,4 Prozent, neu soll er noch 6,2 Prozent betragen. In der Vernehmlassungsvorlage hatte er sogar 6,0 Prozent vorgeschlagen. Mit dieser weniger starken Senkung kommt der Regierungsrat nach eigenen Angaben vor allem den Kirchgemeinden entgegen.
Konkurrenzfähiges Niveau
Für Unternehmen im Hauptort Altdorf wird die Gesamtsteuerbelastung, also kumuliert die von Bund, Kanton und Gemeinde, neu bei 12,6 Prozent liegen, statt wie heute bei 14,9 Prozent. Dies sei ein wettbewerbsfähiges Niveau, schreibt der Regierungsrat.
Weitere steuerliche Massnahmen zugunsten der Unternehmen will der Regierungsrat nicht oder nur minimal einsetzen. Er wolle einfache Steuerbedingungen, teilte er mit, und sich auf einen attraktiven Gewinnsteuersatz fokussieren.
So soll es in Uri keine zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsabzüge geben. Die Patentbox, die aufgrund des Bundesrechts eingeführt werden muss, soll mit einer maximalen Entlastung von 30 Prozent nur zurückhaltend umgesetzt werden.
Wie beim Gewinnsteuersatz, ging der Regierungsrat auch bei der Teilbesteuerung der Dividenden auf Forderungen aus der Vernehmlassung ein. Die Teilbesteuerung soll deswegen nicht auf 70 Prozent, sondern nur auf 60 Prozent erhöht werden.
Unverzichtbare Erhöhung
Der Urner Wirtschaftsverband hatte 50 Prozent verlangt, heute beträgt die Teilbesteuerung nur 40 Prozent. Die Erhöhung der Dividendenbesteuerung sei eine Kompensation zur Gewinnsteuersenkung, teilte der Regierungsrat mit. Sie sei aus steuersystematischer Sicht notwendig.
Der Regierungsrat rechnet für den Kanton mit Mehreinnahmen aus den Steuerrevisionen von zunächst 0,7 Millionen Franken und ab 2025 1,6 Millionen Franken. Entgegen kommt dem Kanton dabei, dass er zusätzliche Anteile an der direkten Bundessteuer erhält.
Die Einwohnergemeinden müssen mittelfristig mit geringen, aber vertretbaren Mindereinnahmen rechnen, wie der Regierungsrat mitteilte. In einer Übergangszeit sollen sie noch von Ausgleichszahlungen profitieren.
Gleiches gilt für die Kirchgemeinden, die Steuerausfällen von zunächst 214'000 Franken und später von 247'000 Franken verkraften müssen. In der Vernehmlassungvorlage hätten sie noch mit Steuerausfällen von 592'000 rechnen müssen.
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