Kulturförderung Urner Regierung will die Kulturförderung gesetzlich sichern

SDA

29.5.2020 - 10:01

Szene aus dem Tellspiel von 2016: Ein Beispiel für die lebendige Teilhabe-Kultur im Kanton Uri. (Archivbild)
Szene aus dem Tellspiel von 2016: Ein Beispiel für die lebendige Teilhabe-Kultur im Kanton Uri. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Im Kanton Uri soll die Förderung der Kultur gesetzlich geregelt und damit gesichert werden. Der Regierungsrat hat ein Kulturförderungsgesetz in die Vernehmlassung geschickt, das weitgehend die bisherige Praxis abbildet und somit weder für Kanton noch Gemeinden zu Mehraufwendungen führen soll.

Der Kanton Uri verfügt über eine ausgesprochene Laienkultur. Der Regierungsrat spricht in seiner am Freitag publizierten Vernehmlassungsbotschaft von einer «Teilhabe-Kultur». Ehrenamtliche Arbeit leiste einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Uri als Kulturkanton gelte.

Kantonale Kulturinstitutionen gibt es in Uri keine, der Kanton unterstützt kulturelle Organisationen und Kulturschaffende mit subsidiären Beiträgen. Diese Kulturförderung ist jedoch schmal – nur die Kantone Obwalden, Glarus, Appenzell-Innerrhoden und Schwyz geben pro Kopf weniger für die Kultur aus.

2018 und 2019 förderte der Kanton Uri die Kultur mit je rund zwei Millionen Franken. Finanziert wird die kantonale Kulturförderung über die laufende Rechnung, den Lotteriefonds sowie aus Zuwendungen Dritter. Dazu kommt die kommunale Kulturförderung und diejenige durch Stiftungen oder Sponsoren.

Noch kein Kulturförderungsgesetz

Zudem ist Uri einer der letzten Kantone, der kein Kulturförderungsgesetz hat. Dies will der Regierungsrat ändern. Der Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz sieht dabei vor, dass im Grundsatz an der bisherigen Kulturförderpraxis von Kanton und Gemeinden festgehalten werden solle.

Die öffentliche Hand soll weiterhin primär subsidiär tätig sei. Sie soll alle Kultursparten sowohl im Laien- wie auch im professionellen Bereich unterstützen können. Die Organisation der kommunalen Kulturförderung wird den Gemeinden überlassen.

Weil im Gesetz am Bewährten festgehalten werden solle, bringe es für den Kanton und die Gemeinden keine unmittelbaren finanziellen Mehraufwendungen, schreibt der Regierungsrat. Das Kulturförderungsgesetz sei keine Finanzvorlage, sondern regle nur die Grundsätze der Kulturförderung und die Herkunft der Gelder. Über die Höhe der Mittel könnten Kanton und Gemeinden weiterhin autonom entscheiden.

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