Zentralschweiz Urner Regierung will Gesetz zur ÖV-Finanzierung nicht antasten

kad, sda

1.4.2022 - 11:39

Am Bahnhof Göschenen halten Züge und Busse: Die Mitfinanzierung des ÖV im Kanton Uri durch die Gemeinden ist umstritten. (Archivbild)
Am Bahnhof Göschenen halten Züge und Busse: Die Mitfinanzierung des ÖV im Kanton Uri durch die Gemeinden ist umstritten. (Archivbild)
Keystone

Der Urner Regierungsrat sieht keinen Anlass dazu, das Gesetz zu ändern, das die Gemeindebeiträge an den öffentlichen Verkehr regelt. Er lehnt eine Motion von Landrat Georg Simmen (FDP) aus Realp ab, der die im Gesetz festgeschriebenen Kriterien für die Abgeltung bemängelte.

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Simmen schrieb in seinem Vorstoss, der Anteil, den eine Gemeinde für das ÖV-Angebot entrichten müsse, werde anhand der Einwohnerzahl, der Haltestellen und der Arbeitsplätze errechnet. Diese Kriterien seien aber untauglich, weshalb die Regierung das Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs anpassen müsse.

Hintergrund der Motion ist, dass nach der Eröffnung des Kantonsbahnhofs in Altdorf die Abgeltungen der Gemeinden überprüft wurden und neu geregelt werden sollen. Dafür liegen vier mögliche Varianten vor. Gemäss Simmen kämen auf einzelne Gemeinden sehr hohe finanzielle Mehrbelastungen zu, ohne entsprechende Wertschöpfung.

Diese Meinung teilt der Urner Regierungsrat nicht, wie er in seiner Antwort auf die Motion schreibt, die am Freitag veröffentlicht wurde. Die bestehenden Gesetzesgrundlagen würden sich bewähren und stellten die Gemeindebeteiligung auf einem fairen und finanzierbaren Niveau sicher.

Bund und Kanton tragen laut der Regierung weiterhin die Hauptlast der Ausgaben im öffentlichen Verkehr. Die Urner ÖV-Kosten seien ab 2022 gestiegen, weil das Angebot im ganzen Kantonsgebiet ausgebaut worden sei. Eine Änderung der Kriterien hätte wohl grössere Verschiebungen innerhalb der Gemeinden zur Folge und würde das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht verbessern. Die Motion sei deshalb abzulehnen. Der Landrat wird am 27. April darüber befinden.