Steuerrecht Urner Regierung will kantonale Quellensteuerstelle schaffen

SDA

13.11.2019 - 08:07

Der Urner Regierungsrat will die Quellenbesteuerung beim Kanton zentralisieren. (Symbolbild)
Der Urner Regierungsrat will die Quellenbesteuerung beim Kanton zentralisieren. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

In Uri sollen nicht mehr die Gemeinden für die Quellensteuer zuständig sein, sondern der Kanton soll diese Aufgabe übernehmen. Die Arbeitgeber erhielten damit eine zentrale Anlaufstelle, und der erwartete Mehraufwand könnte effizienter bewältigt werden.

Quellensteuerpflichtig sind etwa Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Sportler oder andere Ausländer, die zwar in der Schweiz ein Erwerbseinkommen haben, aber nicht hier niedergelassen sind. Der Arbeitgeber muss die geschuldete Steuer vom Lohn seines ausländischen Angestellten abziehen und der Steuerbehörde abliefern.

Heute sind die Urner Gemeinden für die Abrechnung der Quellensteuer zuständig. Dies sei für die Arbeitgeber umständlich, schreibt der Regierungsrat in seinem am Dienstag publizierten Bericht. Der dezentrale Steuerbezug sei schwerfällig, oft fehle gerade in kleineren Gemeinden die Erfahrung im Quellensteuerrecht.

Der Regierungsrat will deswegen den Vollzug der Quellenbesteuerung auf den 1. Januar 2021 beim kantonalen Amt für Steuern zentralisieren. Mit der Aufgabenverschiebung verbunden ist auch eine Verschiebung von personellen Ressourcen von den Gemeinden zu Kanton.

Der Regierungsrat schätzt den zusätzlichen Personalbedarf beim Kanton auf 3,4 Stellen. Nach Möglichkeiten sollen diese durch bei den Gemeinden freiwerdendes Personal besetzt werden, so dass das Fachwissen erhalten bleibe, schrieb er.

Ferner will der Regierungsrat das kantonale Quellensteuerrecht jenem des Bundes anpassen. Dieser hatte die Quellenbesteuerung 2016 nach einem Bundesgerichtsurteil revidiert. Das Bundesgericht hatte 2010 festgestellt, dass ein Grenzgänger, der fast sein ganzes Einkommen in der Schweiz erzielt, Anrecht auf die gleichen steuerlichen Abzüge geltend machen könne wie eine in der Schweiz ansässige Person.

Nach dem neuen Recht haben somit mehr quellenbesteuerte Ausländer als bisher das Recht, eine nachträgliche ordentliche Veranlagung zu verlangen. Der Kanton erwartet deswegen einen Mehraufwand, was wiederum für eine Zentralisierung spreche. Dieser hänge wesentlich davon ab, wie viele Personen tatsächlich eine ordentliche Veranlagung beantragen würden, schreibt der Regierungsrat.

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