PersonalrechtUrner Regierungsrat will das Personalrecht modernisieren
we, sda
20.9.2021 - 10:09
Der Kanton Uri revidiert seine Personalverordnung, die in den vergangenen 20 Jahren kaum angepasst wurde. Die Regierung hat die Vernehmlassung dazu eröffnet. Ziel ist es, dass die Anstellungsbedingungen sowohl den aktuellen Bedürfnissen des Kantons als Arbeitgeber als auch denen der Angestellten entsprechen.
20.9.2021 - 10:09
SDA
Bei der Probezeit, den Kündigungsfristen- und Voraussetzungen sowie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stünden wichtige Neuerungen an, teilte die Regierung am Montag mit. Keiner grundlegenden Überarbeitung bedürfe das Lohnsystem.
Denn der Regierungsrat ist der Ansicht, dass das Besoldungssystem für das kantonale Personal inklusive der Lohnentwicklung den aktuellen Bedürfnissen der Politik wie auch der Angestellten entspreche. Es lasse dort leistungsbezogene Differenzierungen zu, wo diese gefragt seien. Gleichzeitig biete es Gewähr für eine gewisse Lohnentwicklung bei sehr guten oder ausserordentlichen Leistungen.
Handlungsbedarf sieht die Regierung beim Mutterschaftsurlaub. Hier schlägt sie vor, diesen auf 16 Wochen à 100 Prozent Lohnfortzahlung auszudehnen. Auch der Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen soll mit 100 Prozent entschädigt werden. Neu sollen für Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes die Möglichkeiten bestehen, das Pensum zu reduzieren oder einen längeren unbezahlten Urlaub zu beziehen, sofern dies betrieblich möglich ist.
Im Bereich des Kündigungsverfahrens werden einerseits die Regelungen für eine Kündigung bei Mängeln in Leistung und Verhalten klarer gefasst und andererseits verschiedene Fristen gekürzt, wie aus den Vernehmlassungsunterlagen hervor geht.
Die klareren Regelungen sollen die Vorgesetzten, die Personaldienste der Direktionen und das Amt für Personal darin unterstützen, Kündigungen anzugehen, wenn solche notwendig sind. Generell würden die Anforderungen für Kündigungen etwas tiefer angesetzt.
Definitiv eingeführt werden soll das Globalbudgetsystem sowie so genannte angepasste Arbeitsplätze. Diese sollen dazu dienen, Arbeits- und Praktikumsplätze für Personen mit Beeinträchtigungen bereit zu stellen. Das Angebot soll für Personen ausserhalb der kantonalen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
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