Coronavirus – Schweiz Urner Spitäler und Schulen müssen Coronatests anbieten

rl, sda

10.8.2021 - 13:37

Bei Pooltests, wie sie Urner Gesundheitseinrichtungen und Schulen anbieten müssen, werden verschiedene Speichelproben zusammengeschüttet. (Archivaufnahme)
Bei Pooltests, wie sie Urner Gesundheitseinrichtungen und Schulen anbieten müssen, werden verschiedene Speichelproben zusammengeschüttet. (Archivaufnahme)
Keystone

Im Kanton Uri können sich das Gesundheitspersonal, die Lehrerschaft sowie die älteren Schülerinnen und Schüler wöchentlich gratis auf eine Coroanansteckung testen Lassen. Dies soll dazu beitragen, dass sich das Virus trotz der tiefen Impfrate nicht zu stark ausbreitet.

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Der Regierungsrat hat ein neues Coronareglement erlassen, das ab Montag und bis Mitte November gilt. Er setze damit die Empfehlungen des Bundes und der Gesundheitsdirektorenkonferenz um, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit.

Die Vorgaben zum Testen gelten für das Kantonsspital, die Pflegeheime, die Spitex und die Arztpraxen. Diese müssen ihren nicht geimpften und nicht genesenen Mitarbeitenden einmal wöchentlich einen Speichel-PCR-Test unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Eine analoge Vorgabe gibt es für die obligatorischen Schulen und die Schulen der Sekundarstufe II. Diese Schulen müssen solche Tests ihren Lehrkräften anbieten. Die Schulen der Sekundarstufe I und II sowie das Berufs- und Weiterbildungszentrum werden zudem verpflichtet, ihren Schülerinnen und Schülern einmal wöchentlich einen Speichel-PCR-Test anzubieten.

Freiwillig

Die Teilnahme an den repetitiven Tests werde Personen dringend empfohlen, die nicht geimpft oder genesen seien, teilte die Staatskanzlei mit. Die Tests seien jedoch der aktuellen Lage entsprechend freiwillig.

Begründet werden die neuen Vorschriften mit der Deltavariante des Coronavirus, die besonders ansteckend sei, sowie mit der tiefen Impfrate. Es brauche Massnahmen, damit im Herbst und Winter das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben nicht wesentlich eingeschränkt werden müssten und das Gesundheitswesen nicht überlastet werde.

Das Kantonsspital und die Pflegeheime müssen zudem Schutzkonzepte haben, um ihre Angestellten und die Patientinnen und Patienten vor einer Ansteckung zu schützen. Die Heime können dabei die geimpften oder von Covid genesenen Bewohnerinnen und Bewohnern von der Maskentragpflicht in öffentlichen Räumen ausnehmen.