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Prozess
Verteidiger fordert für renitente Zugerin deutlich tiefere Strafe

Die junge Zugerin, die einem Kollegen mit einem Messer in den Hals gestochen und einen Polizisten mit einem Schlagstock verletzt hat, muss mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Staatsanwalt und Verteidiger beurteilten die Taten aber unterschiedlich.
Die Staatsanwaltschaft beantragte am Mittwoch vor dem Strafgericht Zug eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und vier Monaten, die Verteidigung von 3 Jahren und 6 Monaten. Der Verteidiger argumentierte, seine Mandantin habe keine Absicht gehabt ihren Kollegen zu töten oder den Polizisten schwer zu verletzen.
Einigkeit herrschte, dass die 20-Jährige, welche die Taten als 17- und 18-Jährige begangen hatte, eine ambulante Behandlung benötige, damit die Rückfallgefahr stark reduziert werden könne. Die Beschuldigte leidet an einem Borderline-Syndrom und den Folgen einer Vergewaltigung, die sie als 15-Jährige erlitten hatte.
rl, sda