Prozess Verzicht auf Landesverweis gefordert nach Attacke auf Geliebte

SDA

17.10.2019 - 10:12

Der Verteidiger des Angeklagten im Prozess vor dem Luzerner Kriminalgericht hat einen Verzicht auf den obligatorischen Landesverweis gefordert. Der Beschuldigte hatte seine in der 22. Woche schwangere Geliebte mit einem Gummihammer angegriffen.

Für den versuchten strafbaren Schwangerschaftsabbruch forderte die Staatsanwaltschaft laut Anklageschrift vier Jahre Gefängnis und zwölf Jahre Landesverweis für den Serben, der seit 1993 in der Schweiz lebt. Sein Verteidiger verlangte einen Verzicht auf letzteren, ein Härtefall sei gegeben.

Der Beschuldigte, der über eine Niederlassungsbewilligung C verfügt und akzentfreies Schweizerdeutsch spricht, sagte vor Gericht, ein Landesverweis wäre verheerend für ihn und sein Umfeld. Seine langjährige Freundin heiratete ihn nach der Tat trotz der Seitensprünge. Er unterstütze überdies seine pflegebedürftigen Eltern.

In Serbien habe er wohl Verwandte, aber zu diesen keinen engen Kontakt. «Wir sind hier verwurzelt», sagte der gelernte Bodenleger, der seit mehreren Jahren in der gleichen Firma angestellt ist. Um den Tatzeitpunkt 2016 herum sei gar eine Betriebsübernahme seinerseits im Raum gestanden.

Zum Auftakt der Befragung gestand der 34-Jährige, was er zuvor stets bestritten hatte: Nämlich an dem verhängnisvollen Morgen einen Gummihammer mit sich geführt zu haben. Er habe sich damit gegen die Hunde wehren wollen, zur Frau sei er gegangen, um ihr zu sagen, dass sie ihn in Ruhe lassen solle. Gezielte Schläge habe er nicht ausgeführt. Die Frau erlitt Blutergüsse und Prellungen.

Die Vaterschaft zur Tochter hab er mittlerweile anerkannt. Er möchte sie gerne sehen, habe aber keinen Kontakt, weil dies vom Gericht so verfügt worden sei. Die Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen für seine Frau und seine Tochter erkenne er vollumfänglich an.

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