Die vom Nidwaldner Regierungsrat geplante kantonale Umsetzung der eidgenössischen Steuervorlage (Staf) erhält die Zustimmung der vorberatenden Landratskommission. Dazu gehört auch die Senkung des Gewinnsteuersatzes von heute 6 Prozent auf 5,1 Prozent, der sie mit 9 zu 2 Stimmen zustimmte.
Die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit müsse erhalten werden, schreibt die Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales in ihrer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme. Da verschiedene Kantone beträchtliche Gewinnsteuersenkungen angekündigt oder beschlossen hätten, stimme sie der vom Regierungsrat beantragten Senkung des Gewinnsteuersatzes zu. Nidwalden könne damit weiterhin schweizweit eine führende Position einnehmen.
Effektiv wird die Gesamtsteuerbelastung (Bund, Kanton, Gemeinden) für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften neu knapp unter 12 Prozent liegen. Dies liege auf einem international akzeptierten Stand, schreibt die Landratskommission.
Die Schweizer Stimmberechtigten werden am 19. Mai über die Steuervorlage des Bundes abstimmen. Das Nidwaldner Parlament wird die kantonale Umsetzung am 29. Mai und 26. Juni behandeln. Diese soll auf 2020 in Kraft treten.
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