Umwelt Waldschäden in Luzern nach turbulentem Wetterjahr bewältigt

SDA

3.1.2019 - 11:36

Zwar sind im Kanton Luzern die Schäden an den Wäldern nach dem Wintersturm "Burglind" vor einem Jahr und dem trockenen Sommer erfolgreich bewältigt. Die Waldbestände aber sind geschwächt. Weitere Extremsituationen würden Folgeschäden nach sich ziehen.

Oberstes Ziel der Bewältigung der Naturereignisse im vergangenen Jahr war es, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die verfügbaren Mittel effizient einzusetzen, teilte die Luzerner Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Die Schäden an Waldstrassen, Wegen und Bacheingängen wurden rasch beurteilt und die Massnahmen zur Beseitigung von gestürzten Bäumen ausgelöst. In den Schutzwäldern wurden an 300 Standorten Massnahmen getroffen und 70'000 Kubikmeter Holz bearbeitet, heisst es weiter.

Davon wurden zehn Prozent - in Gebieten mit schwieriger Topografie - im Wald entrindet und liegen gelassen. Mit dem Ziel, dem Borkenkäfer das Brutmaterial zu entziehen und eine starke Vermehrung vorzubeugen.

Borkenkäfer vermehrten sich

Die Kosten für die primäre Bewältigung der Sturmschäden im Schutzwald werden auf fünf Millionen Franken geschätzt und von Bund und Kanton getragen. Auch Werkeigentümer und unterhaltspflichtige Stellen, die von den Massnahmen profitieren, beteiligen sich an den Kosten.

Die Sturmschäden und die lange Trockenheit in der Vegetationszeit schwächten viele Waldbestände, die Borkenkäferpopulation baute sich auf. Treten erneut Sturmschäden oder ausgedehnte Trocken- oder Hitzeperioden auf, müsse mit Folgeschäden gerechnet werden.

Deshalb werden die Behörden die Waldbestände laufend überwachen. Beschädigte oder befallene Fichten sollen ab dem Frühjahr rechtzeitig aus dem Wald entfernt oder vor Ort entrindet werden.

Auf vielen der mehrheitlich kleinen Schadensflächen wird sich der Wald laut Mitteilung natürlich, das heisst ohne Pflanzung, verjüngen können. Einzelne Eingriffe im Jungwald zur Lenkung gewünschten Baumartenzusammensetzung seien dennoch nötig, heisst es weiter.

Wo die Konkurrenzvegetation oder andere Faktoren eine Verjüngung durch natürliche Ansamung nicht zulassen oder keine geeigneten Samenbäume vorhanden sind, unterstützt der Kanton die Pflanzung von standortgerechten Baumarten.

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