Landrat NW Weitere Sanierung der Wiesenbergstrasse im Landrat unbestritten

rl, sda

3.2.2021 - 09:42

Die Nidwaldner Landrat hat an seiner Session im Theatersaal des Kollegiums St. Fidelis in Stans NW den weiteren Ausbau der Wiesenbergstrasse beschlossen.
Die Nidwaldner Landrat hat an seiner Session im Theatersaal des Kollegiums St. Fidelis in Stans NW den weiteren Ausbau der Wiesenbergstrasse beschlossen.
Keystone

Der Kanton Nidwalden kann die zweite und dritte Etappe der Wiesenbergstrasse sanieren. Der Landrat hat am Mittwoch einen Kredit von 11,4 Millionen Franken einstimmig gesprochen.

Die Wiesenbergstrasse verbindet Dallenwil NW mit Wirzweli, Wiesenberg und diversen Höfen. Sie ist in einem schlechten Zustand. Der Landrat hatte 2012 entschieden, die Strasse nicht wintersicher und für Fahrzeuge von maximal 32 Tonnen auf einer Strecke von 5,3 Kilometer auszubauen. Das Gebiet wird auch mit zwei Seilbahnen erschlossen.

Die Strasse sollte gemäss dem ursprünglichen Sanierungsprojekt in fünf Etappen über einen Zeitraum von 25 Jahren instand gestellt werden. Die Gesamtkosten wurden 2013 auf 40 Millionen Franken veranschlagt. Um Kosten und Zeit zu sparen, wurde 2018 beschlossen, die Sanierungsabschnitte 2 und 3 gemeinsam zu planen und umzusetzen.

Für die Ausführung der zwei Sanierungsabschnitte genehmigte der Landrat am Mittwoch 11,4 Millionen Franken. Ohne Zusammenlegung hätten die beiden Sanierungsabschnitte 15 Millionen Franken gekostet.

Die Arbeiten dürften vom Frühling 2021 bis Herbst 2025 dauern. Die Realisierung der ersten Etappe hatte rund 6 Millionen Franken (statt 6,5 Millionen Franken) gekostet und war 2020 abgeschlossen worden.

Alle Fraktionen stellten sich hinter das Vorhaben. Der FDP-Sprecher wies etwa darauf hin, dass die Kosten tiefer ausfallen würden als ursprünglich angenommen. Auch die Grünen unterstützten den Kredit, obwohl für sie die gesamte Strassensanierung Luxus sei.

Kritisiert wurde teilweise, dass bei Kurvenausbauten die bestehenden Strassenanlagen zwingend zurückgebaut würden. Die bestehenden Flächen sollten soweit wie möglich als Ausweichflächen beibehalten werden. Auch sei auf die Anrainerinnen und Anrainer während der Bauphase Rücksicht zu nehmen.

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