Die sechs Zentralschweizer Kantone treten bei der Umsetzung der globalen Mindeststeuer für Konzerne mit einer Stimme auf. In einem gemeinsamen Positionspapier, das sie am Mittwoch veröffentlichten, fordern sie Kompensationsmassnahmen, um eine Schwächung der Wirtschaft zu verhindern.
rl, sda
13.07.2022, 09:04
13.07.2022, 10:17
SDA
Die OECD sieht eine Minimalsteuer von 15 Prozent für Unternehmen vor, die einen weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro erzielen. In der Zentralschweiz haben derzeit alle Kantone eine Unternehmensgewinnsteuer von weniger als 15 Prozent.
Die Region sei damit besonders betroffen, sagte Urs Janett (FDP), Präsident der Zentralschweizer Finanzdirektoren, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) nehme deswegen zu dieser für die Zentralschweiz «mit Sicherheit sehr wichtigen Vorlage» Stellung.
Die ZRK bezeichnet in ihrem Positionspapier die OECD-Mindeststeuer als «Steuerkartell». Die Steuer wolle die Wirtschaft der Schweiz und vergleichbarer Länder schwächen. Es brauche deswegen Kompensationen, um zu verhindern, dass Unternehmen wegziehen würden und Steuersubstrat und Arbeitsplätze verloren gingen.
Nicht beliebig verteilen
Die durch die höheren Unternehmenssteuern erwarteten Steuererträge sollen nach Ansicht der Zentralschweizer Kantone nicht beliebig verteilt werden. Die ZRK fordere, dass die Mehreinnahmen vollumfänglich in die Wirtschaftsförderung fliessen würden, sagte Janett.
Im Fokus steht für die ZRK die Förderung von Forschung, Entwicklung, Innovation und Bildung. Die Massnahmen sollen nicht ausschliesslich direkt Unternehmen zugute kommen, sondern auch Institutionen oder Personen, die Mehrwerte schaffen würden, von denen Unternehmen und Gesellschaft profitieren könnten.
Eine blosse Strukturerhaltung dürften die Massnahmen nicht bewirken, erklärte die ZRK. Diese führe nicht zu einer Stärkung des Standortes.
Vorlage im Bundesparlament
Der Bundesrat hatte im Juni eine Botschaft zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer an die eidgenössischen Räte überwiesen. Er sieht vor, dass 75 Prozent der zu erwartenden Zusatzerträge an die Kantone gehen, ein Viertel soll der Bund erhalten.
Dieser Verteilschlüssel erhält auch die Zustimmung der ZRK. Er werde in den eidgenössischen Räten sicher noch viel zu reden geben, begründete Janett diese ausdrückliche Unterstützung.
Gemäss ZRK erlaubt diese Aufteilung, dass die Kantone direkt vor Ort «möglichst wirksame Massnahmen» finanzieren können. Gleichzeitig soll der Bund die kantonsübergreifende Standortförderung betreiben. Als Beispiel nennt Janett etwa die Forschung in der vom Bund getragenen ETH.
Adressaten des Positionspapiers sind der Bundesrat und die Zentralschweizer Mitglieder des Bundesparlaments. Mit ihrer Stellungnahme will die ZRK nach eigenen Angaben aber nicht direkt auf die bundesrätliche Botschaft reagieren. Es handle sich vielmehr um ein «Input für die kommende politische Diskussion».
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