Coronavirus – SchweizZentralschweizer Kantone verkürzen die Quarantänedauer
we, sda
3.1.2022 - 08:24
Die Zentralschweizer Kantone folgen den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und haben die Quarantäneregeln angepasst. Ab Montag müssen enge Kontaktpersonen von Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, nur noch sieben statt wie bisher zehn Tage in Quarantäne.
Keystone-SDA, we, sda
03.01.2022, 08:24
03.01.2022, 14:01
SDA
Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (ZGDK) tauschten sich am Montag über die Empfehlungen des BAG aus und beschlossen gemeinsam, die Quarantänedauer zu verkürzen, wie die ZGDK mitteilten. Die Isolationsdauer bleibe aber in der gesamten Zentralschweiz bei zehn Tagen.
Mit dieser Änderung sollten die Auswirkungen der Quarantänemassnahmen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft abgemildert werden, heisst es weiter.
Ohne Test aus der Quarantäne
Die Kantone Nidwalden und Schwyz teilten zudem mit, dass wer nach sieben Tagen keine Symptome aufweise, ohne Test aus der Quarantäne entlassen werde könne. Die Quarantäne beschränke sich neu auf Personen, die mit einer positiv auf Covid-19 getesteten Person im gleichen Haushalt leben oder engen Kontakt hatten.
Die Nidwaldner Regierung fände eine national einheitliche Lösung «wünschenswert», wie sie in der Medienmitteilung betont. Der Kanton Schwyz hält fest, dass er dieser Empfehlung des BAG folge, um dem Bund die nötige Zeit zur Anpassung der Quarantäneregeln auf Bundesebene zu geben.
Von der Quarantäne weiterhin befreit, sind geimpfte Personen, sofern deren vollständige Impfung oder Boosterimpfung vor weniger als vier Monaten erfolgt sind – oder genesene Personen, deren Erkrankung ebenfalls nicht länger als vier Monate her ist. Wer aber positiv auf Corona getestet werde, müsse weiterhin zehn Tage zu Hause in Isolation bleiben, halten die Kantone Schwyz, Nidwalden und Uri in Medienmitteilungen fest.
Ziel dieser Anpassungen sei es, die wahrscheinlichsten Infektionsketten weiterhin zu unterbrechen, schreiben die Kantone. «Die angepasste Quarantäneregelung erlaubt uns, wichtige Funktionen und Dienstleistungen im öffentlichen Leben sowie der Wirtschaft weiterhin sicherstellen zu können», wird Luzerns Gesundheitsdirektor Guido Graf (Mitte) in einer Medienmitteilung zitiert.
Zug hatte die Änderung der Quarantäneregelung bereits am 1. Januar bekannt gegeben. Neben den Zentralschweizer Kantonen beschlossen verschiedene andere Kantone auch die Verkürzung der Quarantänefrist gemäss den BAG-Empfehlungen.
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