Coronavirus – SchweizZentralschweizer Kantone wollen Massnahmen aufs Mal aufheben
kad, sda
8.2.2022 - 12:19
Die Regierungen von Zug, Schwyz, Uri, Ob- und Nidwalden haben genug von den meisten Coronamassnahmen. Sie liessen den Bund in ihren Stellungnahmen wissen, dass er die Einschränkungen per 17. Februar in einem Schritt aufheben soll.
Keystone-SDA, kad, sda
08.02.2022, 12:19
08.02.2022, 16:14
SDA
Damit sollen die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe, die Maskenpflicht in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen, die Einschränkungen privater Treffen und die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen fallen, teilte der Urner Regierungsrat am Dienstag mit. Im ÖV sollen aber weiterhin Masken getragen werden.
Das will auch der Schwyzer Regierungsrat. Die Zuger und die Obwaldner Regierung dagegen sprechen sich gegen die Maskenpflicht im ÖV aus. Auch erachtet man es in Zug, anders als etwa in Nidwalden, als verfrüht, von der besonderen zur normalen Lage zurückzukehren. Noch sei man nämlich nicht in die endemische Lage übergegangen, heisst es in der Zuger Stellungnahme.
Bei der Maskentragepflicht in Gesundheitseinrichtungen plädieren etwa Obwalden und Uri dafür, den Entscheid den Institutionen zu überlassen, Zug und Schwyz dagegen wollen dort an der Pflicht festhalten. Die Aufhebung der 3G-Regel und der Formularpflicht bei der Einreise in die Schweiz wird unterstützt.
Wer soll Tests bezahlen?
Geht es nach dem Kanton Nidwalden, sollen künftig nur noch jene Personen in Isolation müssen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und Symptome aufweisen. Dagegen fordert die Nidwaldner Regierung, dass der Bund repetitive Testungen in Schulen und Betrieben auch nach Ende März finanziert. Nidwalden hebt zudem die Maskentragpflicht während des Unterrichts und das Verbot von Kontaktsportarten an den Schulen ab Mittwoch auf.
Die Urner Gesundheitsdirektion teilte mit, die Reihentests würden nur solange weitergeführt, wie sie vom Bund bezahlt werden. Das kantonale Covid-19-Reglement wird per Mittwoch aufgehoben. Es regelte etwa die Maskenpflicht an Schulen und im Spital.
Auch der Schwyzer Regierungsrat beschloss, die kantonalen Massnahmen betreffend der Zertifikats- oder Testpflicht für Mitarbeitende und Besucher in Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern und Spitexorganisationen aufzuheben.
Der Bundesrat beabsichtigt, die Änderungen anlässlich seiner Sitzung vom 16. Februar zu behandeln. Er hatte die Aufhebung aller Massnahmen oder die Lockerung in zwei Schritten in die Vernehmlassung gegeben.
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