Coronavirus – SchweizZug ermittelt gegen 22 mutmassliche Covidkreditbetrüger
SDA
7.8.2020 - 14:39
Das vom Bund lancierte Hilfsprogramm für durch den Coronastillstand in Nöte geratene Unternehmer hat auch Kriminelle angelockt. Im Kanton Zug haben die Strafverfolgungsbehörden nach Angaben vom Freitag 20 Strafverfahren wegen mutmasslichem Betrugs eröffnet. Die Deliktsumme beträgt rund 3,8 Millionen Franken.
Die Ermittlungen richteten sich gegen 22 Personen wegen Delikten wie Betrug, Urkundenfälschung oder Geldwäscherei, hiess es in der Mitteilung. Es handle sich um 19 Männer und 3 Frauen verschiedener Nationalitäten. Ein bandenmässiges Vorgehen sei in diesen Fällen nicht festgestellt worden, sagte ein Behördensprecher auf Anfrage.
Es seien etwa falsche Angaben über die Umsatzhöhe der Unternehmen gemacht worden, um bei den Banken einen Covid-Kredit zu erhalten., teilten die Strafuntersuchungsbehörden mit. Auch seien Gelder für Zwecke verwendet worden, die nicht den gesetzlichen Grundlagen entsprechen, aufgrund derer die Notkredite ausgerichtet worden seien.
Hausdurchsuchungen durchgeführt
Die Strafuntersuchungsbehörden führten insgesamt elf Hausdurchsuchungen durch. Es seien umfangreiche Dokumente und zahlreiche Datenträger sichergestellt worden, teilten die Strafuntersuchungsbehörden mit.
In einigen Fällen sei es gelungen, Bankkonten mit namhaften Geldbeträgen zu sperren. Oftmals seien die gewährten Kredite jedoch umgehend auf ein ausländisches Bankkonto transferiert worden. Zudem seien teilweise Bargeldbezüge in der Höhe von jeweils mehreren Zehntausend Franken getätigt worden.
Kurzarbeitsentschädigung für nicht existente Angestellte
Auch bei der Kurzarbeitsentschädigung stiessen die Ermittler auf mögliche Betrügereien. In einigen Fällen sei Kurzarbeitsentschädigung für nicht mehr oder gar nie angestellte Mitarbeitende bezogen worden, hiess es in der Mitteilung. Zudem seien teilweise schon über längere Zeit keine Sozialabgaben bezahlt worden.
Wie die mutmasslichen Betrügereien entdeckt wurden, gaben die Strafuntersuchungsbehörden auf Anfrage nicht bekannt. Die teilweise komplexen Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, hiess es weiter. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
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