Coronavirus – Schweiz Zug kündigt Kontrollen von Vereinstätigkeiten wegen Corona an

SDA

6.5.2020 - 11:31

Wenn am Montag Sportanlagen wieder öffnen, wird es im Kanton Zug Stichproben zur Einhaltung der Schutzmassnahmen geben. (Symbolbild)
Wenn am Montag Sportanlagen wieder öffnen, wird es im Kanton Zug Stichproben zur Einhaltung der Schutzmassnahmen geben. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der Kanton Zug kontrolliert, ob Sportlerinnen und Sportler die Vorgaben zum Schutz vor dem Coronavirus einhalten, wenn sie ab kommendem Montag ihr Training wieder aufnehmen. Man werde Stichproben bei Vereinstrainings und auf Sportanlagen durchführen.

Die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen liege beim Verein, teilte der Zuger Regierungsrat am Mittwoch mit. Man werde prüfen, ob die benötigten Schutzkonzepte vorliegen würden. Der Kanton Zug könne dabei auf freiwillige J+S-Expertinnen und -Experten zurückgreifen. Bei Bedarf suche man das Gespräch mit den Anwesenden und unterstütze die Vereine in der Umsetzung der Schutzvorgaben.

Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Trainings- und Bewegungsaktivitäten durch Vereine ist, dass sie über ein Schutzkonzept verfügen. Der Entscheid über eine Öffnung einer Sportanlage liegt beim jeweiligen Besitzer.

Im Breitensport dürfen Trainings nur in Kleingruppen mit maximal fünf Personen und ohne Körperkontakt stattfinden. Im Leistungssport sind unter gewissen Umständen grössere Gruppen erlaubt. Wichtig seien die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Wer abseits öffentlicher Sportanlagen und nicht im Rahmen eines Vereins Sport treibt, kann dies frei tun.

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