KinderbetreuungZug will Kita-Angebot erweitern und verbilligen
rl, sda
22.5.2023 - 12:39
Im Kanton Zug sollen berufstätige Eltern flächendeckend mehr und günstigere Kita-Plätze zur Verfügung haben. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt.
rl, sda
22.05.2023, 12:39
22.05.2023, 14:43
SDA
Die Direktionen des Innern sowie für Bildung und Kultur teilten am Montag mit, der Kanton wolle 40 Millionen Franken in die Verbesserung der familienexternen Kinderbetreuung investieren. Damit fördere er nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Standortattraktivität Zugs als Wirtschafts- und Wohnkanton.
Der Regierungsrat will die zusätzlichen Aufwendungen voraussichtlich aus den OECD-Mindessteuereinnahmen finanzieren. Über die Mindeststeuer befinden die Stimmberechtigten der Schweiz am 18. Juni. Gemäss OECD sollen grosse Konzerne weltweit mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Die erwarteten Mehreinnahmen sollen in der Schweiz zur Wirtschafts- und Standortförderung eingesetzt werden.
Jedes Kind soll einen Platz haben
Neu will der Zuger Regierungsrat die Gemeinden dazu verpflichten, ein «bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung» für Kinder bis zum Abschluss der Primarschule zur Verfügung zu stellen. Dies bedeute, dass auf Wunsch für jedes Kind in seiner Gemeinde ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen müsse, hiess es in der Mitteilung.
Für Kinder im Vorschulalter muss die Gemeinde den Eltern einen Platz in einer Kindertagesstätte oder Tagesfamilie anbieten, der den ganzen Tag abdeckt. Für Schulkinder muss eine schulergänzende Betreuung zur Verfügung stehen, inklusive Ferienbetreuung. Der Regierungsrat hofft, dass mit diesen Vorgaben die kommunalen Unterschiede verringert und die Erwerbstätigkeit der Eltern erleichtert wird.
Im Kanton Zug gab es 2022 4909 Betreuungsplätze für Kinder. 2229 waren Plätze in Kindertagesstätten, für die Betreuung schulpflichtiger Kinder standen 2680 Plätze zur Verfügung.
Zwischen den Gemeinden gibt es gemäss der Vernehmlassungsbotschaft indes erhebliche Unterschiede, etwa bezüglich der Länge der Wartelisten. Zudem fehlen oft Angebote, welche einen ganzen Arbeitstag oder auch die Ferien vollständig abdecken. Unterschiedlich sind auch die Finanzierungsmodelle der Gemeinden.
Verbilligung für alle
Das Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung soll aber nicht nur grösser werden, sondern auch günstiger. So wird der Kanton neu einen Drittel der durchschnittlichen Kita-Kosten übernehmen, und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern. Damit sollen Familien des Mittelstandes spürbar entlastet werden.
Eltern mit geringerem Einkommen müssen die Gemeinden zusätzlich mit Betreuungsgutscheinen unterstützen. Diese Gutscheine sollen im ganzen Kanton einlösbar sein. Für die Betreuung der Schulkinder will der Kanton den Gemeinden Pauschalen entrichten.
Die Vernehmlassungsvorlage besteht aus einer Revision des Kinderbetreuungs- und des Schulgesetzes. Interessierte können sich dazu bis am 30. August 2023 äussern.
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