Coronavirus – Schweiz Zug will nach den Sportferien Maskenpflicht an Schulen aufheben

we, sda

3.2.2022 - 11:11

Der Kanton Zug will nach den Sportferien die Maskenpflicht an den Schulen aufheben. (Archivbild)
Der Kanton Zug will nach den Sportferien die Maskenpflicht an den Schulen aufheben. (Archivbild)
Keystone

Die Zuger Kantonsregierung will die Maskenpflicht an Schulen nach den Sportferien aufheben und die Reihentestes einstellen. Zudem lockert sie die Vorgaben für Spitäler und Pflegeheime: Dort fällt für Besucherinnen und Besucher ab Samstag die Zertifikatspflicht weg.

3.2.2022 - 11:11

In den letzten Woche habe das Pandemiegeschehen eine neue Form angenommen, begründet die Gesundheitsdirektion diese Entscheide in einer Mitteilung vom Donnerstag. Mit den bisherigen Massnahmen lasse sich das Infektionsgeschehen nicht mehr wesentlich beeinflussen.

Die dominierende Omikron-Variante sei zwar deutlich ansteckender als die vorherigen Virus-Varianten, sie führe in den meisten Fällen aber zu milderen Verläufen, vor allem dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung. Trotz sehr hoher Fallzahlen drohe somit keine Überlastung des Gesundheitswesens.

Konkret plant die Regierung, die Maskenpflicht auf der Primarstufe und der Sekundarstufe I nach den Sportferien aufzuheben. Sie nimmt allerdings in der zweiten Ferienwoche eine Beurteilung vor und behält sich vor, bei einer unerwarteten Verschlechterung der Situation die Maskenpflicht weiterzuführen.

Nach den Sportferien sollen zudem Reihentestes nur noch dann stattfinden, wenn in einer Klasse mehrere Ansteckungen nachgewiesen seien und damit durch die Reihentestes die Ansteckung einer grossen Gruppe von Schülerinnen und Schülern verhindert werden könne.

Ohne Zertifikat in Spitäler und Heime

Die neuen Erkenntnisse über die geringere Krankheitslast der Omikron-Variante erlaubten eine Flexibilisierung der Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher in Spitälern und Pflegeheimen, schreibt der Regierungsrat.

Sie gibt den Spitälern und Pflegeheimen ab Samstag wieder die Möglichkeit, eigenständige Regelungen für Gäste aufzustellen. Weiterhin gelte die Maskenpflicht für Besuchende in allen Innenbereichen der Spitäler und Heime, also auch in den Zimmern der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten.

Im Kanton Luzern müssen die Primarschülerinnen und -schüler seit gestern keine Maske mehr tragen, wie die Regierung mitteilte. Im Kanton Schwyz können sogar die Erst- bis Neuntklässlerinnen und -klässler seit gestern auf diese Hygienemassnahmen verzichten.

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