Kinderbetreuung Zuger Gemeinden subventionieren Kita-Plätze stärker

kad, sda

20.1.2023 - 14:23

Im Kanton Zug stehen knapp 5000 Betreuungsplätze für Kinder bis 12 Jahren zur Verfügung. (Symbolbild)
Im Kanton Zug stehen knapp 5000 Betreuungsplätze für Kinder bis 12 Jahren zur Verfügung. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Zug gibt es mehr als dreimal soviele Kita- und Hortplätze wie im Jahr 2005. Die mittlerweile insgesamt knapp 5000 Betreuungsplätze werden von rund 6800 Kindern genutzt. Gewachsen ist auch die finanzielle Beteiligung der Gemeinden.

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Der Anstieg der Platzzahl im familien- und schulergänzenden Betreuungsangebot betrug 210 Prozent, jener der Kinder, die das Angebot nutzen 240 Prozent. Das geht aus dem Monitoringbericht 2022 hervor, den die Zuger Direktion des Innern am Freitag veröffentlichte. Im Kanton stehen damit gut 2200 Kita-Plätze und knapp 2700 Plätze in der schulergänzenden Betreuung zur Verfügung.

Besonders gross sei die Nachfrage bei Betreuungsplätzen für Babys, Mittagsbetreuung sowie Angeboten während der Schulferien. Eines von drei Kindern im Alter von 0 bis 4 Jahren hat theoretisch einen Kitaplatz. Auf einem Vollzeitplatz könnten in der Regel aber mehrere Kinder betreut werden.

Von den elf Zuger Gemeinden haben Neuheim und Walchwil keine Kita. Sie weisen denn auch die tiefsten Betreuungsquote auf. Diese variiert stark zwischen den einzelnen Gemeinden. In Walchwil liegt sie bei den 0- bis -4-Jährigen bei 2 Prozent, in der Stadt Zug bei 52 Prozent. Im Schulbereich liegt die Betreuungsquote für den ganzen Kanton mit 35 Prozent.

Fehlendes Personal in der Kinderbetreuung

Die Direktion des Inneren weist darauf hin, dass im Bericht nicht erfasst sei, wie viele Kinder kantonsextern, von Nannies oder Au-Pairs betreut werden. 2021 finanzierten die Zuger Gemeinden die Fremdbetreuung mit über 16 Millionen Franken mit. Der Pro-Kopf-Betrag wuchs seit 2005 von 560 auf 958 Franken um 140 Prozent.

Gemäss dem Bericht ist die Branche stark vom Fachkräftemangel betroffen. 2021 habe in rund einer von drei Einrichtungen mindestens eine Stelle nicht besetzt werden können.