Wie viel die Geschäftsleitung der Zuger Kantonalbank verdient, wird auch künftig nicht im Gesetz verankert. Eine solche Angabe im neuen Kantonalbankengesetz hatten ALG, SP und SVP in einem Antrag auf die zweite Lesung gefordert.
ALG, SP und SVP forderten, dass "der Lohn der Geschäftsleitung sich nach dem Median vergleichbarer Kantonalbanken orientiert". Dieser Satz sollte ihrer Meinung nach im neuen Kantonalbankengesetz verankert werden, um Lohnexzesse zu verhindern.
Dieser Antrag hatte jedoch in der ersten Lesung des Gesetzes keine Chance - und am Donnerstag bei der zweiten Lesung auch nicht. Er wurde mit 36 zu 26 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit fand, so eine Angabe gehöre nicht ins Gesetz.
Ansonsten blieb es bei den Ergebnissen der ersten Lesung: Der Aktienanteil des Kantons an der Kantonalbank wird nicht reduziert. Der Kantonsrat weigert sich also definitiv, den Anteil von heute 50 Prozent auf nur noch einen Drittel plus eine Aktie zu reduzieren.
Die Regierung hatte dies beantragt, um mehr finanzielle Flexibilität zu erhalten. Der Kantonsrat lehnte die Reduktion jedoch mit grosser Mehrheit von links bis rechts ab - nicht zuletzt deshalb, weil der Kanton auch in Zukunft eine vollumfängliche Staatsgarantie leistet, wenn die Bank mal in Schieflage gerät.
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